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Bärbel Bas
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Frage von Eric C. •

Warum gehen die Rentner mit niedrigen Renten bei der Verteilung des Energiegeldes (300 Euro) leer aus?

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Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir alle spüren derzeit beim Einkaufen im Supermarkt die gestiegenen Preise für Lebensmittel. Diejenigen, die auf ein Auto angewiesen sind, erleben die höheren Preise für Benzin und Diesel beim Tanken. Dass die Preissteigerungen für Sie eine zusätzliche Belastung sind und Sie sich Sorgen machen, wie Sie diese Mehrbelastungen schultern sollen, kann ich gut verstehen. So wie Ihnen geht es derzeit leider sehr vielen Menschen in Deutschland. Hinzu kommen noch die explodierenden Energiepreise, insbesondere für Strom und Gas, die mit der nächsten Heizkostenabrechnung für viele Haushalte zu einem großen finanziellen Problem werden. Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten zudem drastisch verschärft.

Es ist klar, dass unser Land durch Diversifizierung und die Verringerung des Verbrauchs schnellstens unabhängig von russischen Energieimporten werden muss. Hieran arbeitet die Bundesregierung intensiv. Gleichzeitig braucht es aber weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Darum hat die Ampel-Koalition zwei Entlastungspakete vereinbart, durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien, Studierende und  Unternehmen, aber auch Rentnerinnen und Rentner unterstützt werden. Diese Vereinbarungen werden derzeit umgesetzt. 

Rentnerinnen und Rentner profitieren dabei wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger bei ihren Stromkosten vom geplanten Wegfall der EEG-Umlage. Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden im Durchschnitt etwa 133 Euro. Ebenso profitieren Rentnerinnen und Rentner auch von der abgesenkten Energiesteuer auf Kraftstoffe. Für drei Monate soll der Preis für Benzin um 30 Cent sinken, für Diesel um 14 Cent. Diese Preissenkungen kommen allen Verbraucherinnen und Verbrauchern auch indirekt bei den Preisen in anderen Bereichen zugute, da letztlich jedes Gut transportiert werden muss und ein Teil dieser Kosten auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt. Zudem gilt auch für Rentnerinnen und Rentner die geplante ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat: Sie wird 90 Tage lang allen Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.

Rentnerinnen und Rentner, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, erhalten zusätzliche Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschlags in Höhe von 200 Euro. Rentnerinnen und Rentner, die Wohngeld beziehen, erhalten den geplanten zusätzlichen Heizkostenzuschuss beim Wohngeld. Der Zuschuss wird automatisch ohne Antragstellung ausbezahlt und beträgt für eine Person 270 Euro, bei zwei Personen 350 Euro und bei jeder weiteren Person im Haushalt je 70 Euro.

Dieser Zuschuss ist gerade für viele Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen eine wichtige Hilfe, denn 46 Prozent der Wohngeldbezieherinnen und -bezieher sind in Rente. Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 können durch die Erhöhung der Reichweite und des Leistungsniveaus des Wohngeldes noch mehr Menschen als bisher davon profitieren. Oft ist den Menschen jedoch nicht bekannt, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben oder sie scheuen davor zurück, einen Antrag darauf zu stellen. Ich möchte jede und jeden dazu ermutigen, zu prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht – auch Sie. Wohngeldzahlungen sind kein Almosen, wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat in unserem Sozialstaat einen Rechtsanspruch darauf.

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig vom Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, deren Anzahl und von der monatlichen Miete beziehungsweise Belastung. Das Wohngeld wird damit in jedem Einzelfall auf die individuelle Situation der Haushalte zugeschnitten. Ein erster einfacher Weg, den Anspruch darauf zu prüfen, ist es online einen Wohngeldrechner zu nutzen, etwa unter https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2022-artikel.html. Ein Antrag auf Wohngeld kann dann bei der zuständigen Behörde vor Ort gestellt werden.

Neben diesen Hilfen erhalten alle 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr die größte Rentenerhöhung seit fast 30 Jahren. In Westdeutschland steigen die Renten um 5,4 Prozent, in Ostdeutschland um 6,1 Prozent. Diese Erhöhungen werden zum 1. Juli in Kraft treten. Rentnerinnen und Rentner erhalten damit dauerhaft, Monat für Monat, mehr Geld.  Bereits in den letzten Jahren ist es uns gelungen, die Renten trotz der Auswirkungen der Pandemie konstant zu halten.

Zudem werden langjährige Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner ab 2024 bis zu 7,5 Prozent mehr Geld pro Monat bekommen. Damit helfen wir auch denen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Und auch Hinterbliebene erhalten einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Insgesamt werden rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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