Wann und wo kann ich einen Antrag auf Zahlung einer Ehrenpension für Verfolgte des SED-Regimes in der DDR stellen.
Ich bin jetzt Rentner und war vorher durch die Bedürftigkeitsregelung von der Opferpension ausgeschlossen.
Sämtliche Voraussetzungen der gerichtlichen Rehabilitation sowie §10 nach dem HHG sind erfüllt.

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Sofern Sie als Betroffener eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) besitzen, sind für die Gewährung der Kapitalentschädigung ausschließlich die HHG-Behörden zuständig.
Dabei wird nach dem Wohnsitz des Antragstellers unterschieden: In Niedersachsen sind die Landkreise und Städte zuständig. Nähere Auskünfte erteilt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (https://www.mi.niedersachsen.de/hilfe-fuer-ddr-opfer-62991.html).
Detaillierte Informationen zur strafrechtlichen Rehabilitierung finden Sie außerdem auf der Website des Bundesministeriums der Justiz: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2023_Strafrechtliche_Rehabilitierung.html
Ebenso können Sie sich an die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Frau Evelyn Zupke, wenden. Ihre Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte/amt-851790
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas