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Bärbel Bas
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Frage von Anett K. •

Wann kommt die Entlastung für Heizölkunden und die Nachzahlung des Energiegeld für Empfänger von Krankengeld?

Sehr geehrte Frau Bas,
Mich würde interessieren, wann ich als Heizölkunde mit einer ähnlichen Entlastung wie Gaskubden zu rechnen habe? Warum werden die Ölkunden nur Entlastet wenn der Preis mindestens das doppelte beträgt wie 2021? Mein Mann hat 10 Tage vor Weihnachten 2021 die Diagnose Krebs im fortgeschrittenen Stadium erhalten ... seitdem kämpft er mit den Nebenwirkungen der Chemo .... Körperuntertemperatur von unter 35 Grad ... das heißt Heizung läuft das ganze Jahr. Haben schon im Frühjahr 2600€ Öl getankt und im Dezember ca. 900€ auch. Wir gehen leider leer aus da wir nicht in die Rechnung der Bundesregierung passen ... ist das gerecht?
Mfg A.

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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut mir leid, von der Erkrankung Ihres Mannes zu lesen. Ich wünsche Ihnen beiden viel Kraft in dieser für Sie so schwierigen Zeit und Ihrem Mann alles Gute für seinen Krankheitsverlauf.

Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer. Diese können die Hilfen so gegebenenfalls noch um eigene Hilfsprogramme ergänzen. Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Sachsen-Anhalt möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der dortigen Landesregierung nicht sagen. Ich rate Ihnen daher, sich direkt an diese zu wenden. Die Möglichkeit dazu haben Sie etwa über das Kontaktformular der Landesregierung in Sachsen-Anhalt unter https://www.sachsen-anhalt.de/meta/kontaktformular?tx_tsacontactform_pi1%5Bcaller%5D=27122&cHash=fdd327f3b5f1edc5b9fcee656e665d60. Die unterschiedlichen Vorgehensweisen bei den Entlastungsmaßnahmen für Gas- bzw. Ölkundinnen und -kunden ergeben sich aus den unterschiedlich hohen Preissteigerungen in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Während sich der Gaspreis von Ende 2021 bis Ende 2022 verdreifacht hat, ist der Ölpreis ebenfalls, jedoch weniger stark angestiegen.

Bei weiteren Fragen zum Thema Energie bzw. Energiehilfen empfehle ich Ihnen auch, sich an den für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Matthias Miersch oder die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Nina Scheer zu wenden.

Was Ihre Anfrage zur Energiepreispauschale für Krankengeldempfängerinnen und -empfänger betrifft: Auch der Bezug von Krankengeld berechtigt zum Erhalt der Energiepreispauschale. Voraussetzung dafür ist, dass ein aktives, wenn auch in Folge des Krankengeldbezuges ruhendes Arbeitsverhältnis besteht. Die Auszahlung erfolgt dann jedoch nicht direkt, sondern über die Einkommenssteuererklärung 2022.

Bei weiteren Fragen bezüglich des Krankengeldbezuges, auch in Verbindung mit der Energiepreispauschale, empfehle ich Ihnen, sich auch direkt an die für Gesundheit und Pflege zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, oder die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion, Heike Baehrens, zu wenden. Sie sind für dieses Anliegen die richtigen Ansprechpartnerinnen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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