Sehr geehrte Frau Bas /meine Frage dürfen bei Betriebs und Nebenkostenabrechnungen,2021/22 mullbeseitigung/Gartenpflege/ und Schnee und glateisbeseitigung ,doppelt abgerechnet werden?
Dadurch entstehen mir laufend Nachzahlungen.Es kommt eine Dienstleistungen Service,"angeblich Hauswart",der keinerlei Gartenpflege,Schnee und glateisbeseitigung oder mullbeseitigung macht aber diese Kosten nicht aus geführten Leistungen den Mieter/innen in Rechnung stellt.In den Betriebs und Nebenkostenabrechnungen..Wir haben in DDR Wohnblock kein Müllschlucker und somit entsorgt jeder Mieter/innen ,selbst ihren Müll.Zum anderen mäht er kein Rasen,es werden keine Äste abgeschnitten,die über den Gehweg hängen und keinerleie Beete gemacht nur abkassiert.und den Vermieter interessiert das nicht.(Mieteinnahmen der Mieter/innen bezahlt.und sagt man seine Meinung den Vermieter senden Mitarbeiter ,die Meinung ,,Androhung ",Anzeige.Somit handelt es sich um eine gewinnabschopfung der Dienstleistungen Service.Ubergewinnsteuer für die jenigen ein führen.Somit laufend Nachzahlungen U.mieterhohungen.Mieter/innen müssen besser geschützt werden vor laufend steigenden Kosten und geschützt werden.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Vorgaben zum Mietrecht und zur Abrechnung von Nebenkosten sind gesetzlich geregelt. Ob in Ihrem Einzelfall ein Verstoß gegen diese Vorgaben vorliegt, kann ich rechtlich nicht beurteilen. Eine Rechtsberatung ist mir als Bundestagsabgeordnete nicht möglich. Jedoch gibt es für Ihr Anliegen einige Beratungsstellen in Ihrer Umgebung. Ich rate Ihnen, sich an diese zu wenden. Diese sind die richtigen Ansprechpartner für Sie. Dabei handelt es sich um:
- Die Verbraucherzentrale Thüringen. Weitere Informationen finden Sie online unter: https://www.vzth.de/vertraege-reklamation/mietrechtsberatung-14908
- Den Mieterverein Suhl und Umgebung. Weitere Information finden Sie online unter: http://www.mieterverein-suhl.de/beratungsstellen/schmalkalden/schmalkalden.php
Sie können sich ebenfalls an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden.
Ich bin sicher, die Beratungsstellen können Ihnen weiterhelfen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas