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Bärbel Bas
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrte Frau bas ,Frage:Die 300,-euro Energiepauschale ,ab 1.12.2022 für Rentner/innen ,ab welchen Betrag ist sie einkommenssteuerpflichtig?

Wenn diese einmalige Regiepauschale ,steuerpflichtig ist ,somit haben viele Rentner/innen von der Energiepauschale nichts und gehen somit leer aus .Ist das nicht nur eine Umschichtung der Gelder von arme zu reiche.Die gaspreise wurden schon am 1.4.2022 kräftig erhöht ,wo schon gewinnabschopfende Konzerne /Vermieter und Vermieter innen profitiert haben.Wie kann es sein das Vermieter/innen in den Energie und Gas Krise Zeiten ,neue Firmen Fahrzeuge kaufen und diese Kosten versteckt in die Betriebs und Nebenkostenabrechnungen ,mit berechnen?Genauso holen einige Vermieter/innen Firmen bei ,die Leistungen abrechnen die sie nicht ordnungsgemäß nach kommen,(zu Lasten der Mieter/innen.Die Vermieter/innen prüfen diese Sachen nicht nach,"Grund ,"weil es um Mieteinnahmen geht.Auch der städtische Wohnungsbau musste zum größten Teil verstaatlicht werden.Grund:weil mache Vermieter/innen seit einigen Jahren eine gewinnabschopfung begehen und Mieter/innen abzocken.(Profitgier).

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Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende in Höhe von 300 Euro unterliegt, wie auch die Energiepreispauschale für Erwerbstätige, vollständig der Besteuerung. Die Besteuerung erfolgt mit dem individuellen Steuersatz. Dies stellt den sozialen Ausgleich her, da die Besteuerung einkommensabhängig erfolgt.

Eine an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlte Energiepreispauschale wird von den Trägern der Rentenversicherung in einer Rentenbezugsmitteilung an die Finanzverwaltung übermittelt. Der Betrag kann von der Finanzverwaltung ohne weitere Angabe des Steuerpflichtigen in die Steuererklärung übernommen werden.

Eine Besteuerung erfolgt allerdings nur dann, wenn Rentnerinnen und Rentner mit der Pauschale und ihren anderen steuerpflichtigen Einkünften über den Grundfreibetrag kommen und somit zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Der Grundfreibetrag in 2022 wurde gegenüber dem Vorjahr um 603 Euro auf nunmehr 10.347 Euro erhöht.

Bei weiteren Fragen bezüglich dieses Themas empfehle ich Ihnen, sich auch direkt an den für Haushalt, Finanzen und Europa zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, oder den Sprecher der Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Schrodi, zu wenden. Sie sind für Ihr Anliegen die richtigen Ansprechpartner.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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