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Bärbel Bas
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Frage von Armin L. •

Hallo Frau Bas, ich verstehe nicht, daß ein Bürgergeldbezieher keine gemeinnützigen Tätigkeiten verrichten soll. Ich würde das gerne verstehen. Viele Grüße aus Duisburg-Ungelsheim

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Sehr geehrter Herr L.

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Idee einer Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit von Menschen, die Bürgergeld beziehen, wird immer wieder diskutiert – doch sie ist weder zielführend noch praktikabel. In der Praxis scheitert sie an mehreren Punkten:

Erstens wäre die Vermittlung in solche Tätigkeiten für die Jobcenter mit enormem bürokratischem Aufwand verbunden. Sie müssten für zahlreiche Ihrer Kundinnen und Kunden passende gemeinnützige Einsatzorte finden, individuelle Arbeitszeiten abstimmen und unzählige Ausnahmen regeln – etwa für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Alleinerziehende oder Personen in Qualifizierungsmaßnahmen. All das würde wertvolle Ressourcen binden, die dann für die eigentliche Aufgabe der Jobcenter fehlen: die nachhaltige Vermittlung in reguläre Beschäftigung.

Zweitens erleichtert eine Zwangsverpflichtung nicht die Integration in den Arbeitsmarkt – im Gegenteil. Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen, brauchen vor allem Weiterbildung und Qualifizierung. Statt Zeit in unproduktive Pflichtaufgaben zu stecken, ist es sinnvoller, sie gezielt auf reguläre Jobs vorzubereiten.

Drittens besteht die Gefahr, dass durch solche Maßnahmen reguläre, bezahlte Arbeitsplätze verdrängt, tariflich entlohnte Arbeitsplätze abgebaut und durch staatlich subventionierte Arbeitskräfte ersetzt werden. Soziale und kommunale Einrichtungen brauchen reguläre, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht kurzfristig verpflichtete Menschen, die Bürgergeld beziehen.

Kurz gesagt: Eine Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit ist in der Praxis so unpraktikabel, dass sie aus guten Gründen nie eingeführt wurde. Unser Fokus muss darauf liegen, Menschen so zu unterstützen und zu qualifizieren, dass sie einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen können. Davon profitieren sie und wir als Gesellschaft insgesamt.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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