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Bärbel Bas
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Frage von Frank B. •

Hallo Frau Bas.. Ein Pensionär mit einem mini job... Hat er die Möglichkeit den heizkostenzuschuss zu erhalten?

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine führt auch bei uns in Deutschland zu stark gestiegenen Lebenshaltungskosten, insbesondere zu deutlich höheren Energiepreisen. Um diejenigen zu unterstützen, die am stärksten unter der Teuerung leiden, hat der Deutsche Bundestag bereits zwei umfangreiche Entlastungspakete beschlossen. Teil dieser Pakete ist etwa der im Rahmen des Wohngeldes gewährte Heizkostenzuschuss, der Menschen mit geringem Einkommen zielgenau unterstützen soll. Von diesem Heizkostenzuschuss profitieren insgesamt 2,1 Millionen Menschen in Deutschland. 

Anspruch auf den einmaligen Heizkostenzuschuss haben Personen, die für mindestens einen Monat im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 Wohngeld bezogen haben. Die Auszahlung an berechtigte Personen erfolgt in Nordrhein-Westfalen automatisch – Wohngeldempfängerinnen und -empfänger haben nichts zu veranlassen. Der Heizkostenzuschuss beträgt für eine Person 270 Euro, bei zwei Personen 350 Euro und bei jeder weiteren Person im Haushalt je 70 Euro. Die Zahlungen sollen bis zum 20. August 2022 auf den Konten der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger eingehen.

Damit konkret zu Ihrer Frage: Wenn Sie in dem genannten Zeitraum Wohngeld bezogen haben, erhalten Sie automatisch den Heizkostenzuschuss.

Falls Sie bisher kein Wohngeld beziehen, möchte ich Sie dazu ermutigen, zu prüfen, ob bei Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Oft ist den Menschen nicht bekannt, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben oder sie scheuen davor zurück, einen Antrag darauf zu stellen. Wohngeldzahlungen sind keine Almosen, wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat in unserem Sozialstaat einen Rechtsanspruch darauf. 

Das Wohngeld ist bereits jetzt für viele Menschen mit geringem Einkommen, dazu zählen Renten aber auch Versorgungsbezüge wie Pensionen, eine wichtige Hilfe. Allein 46 Prozent der Wohngeldbezieherinnen und -bezieher sind in Rente. Durch die letzte Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 können durch die Erhöhung der Reichweite und des Leistungsniveaus des Wohngeldes bereits mehr Menschen als zuvor davon profitieren.

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig vom Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, deren Anzahl und von der monatlichen Miete beziehungsweise Belastung. Das Wohngeld wird damit in jedem Einzelfall auf die individuelle Situation der Haushalte zugeschnitten. Ein erster, einfacher Weg, den Anspruch darauf zu prüfen, ist es online einen Wohngeldrechner zu nutzen, etwa unter https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2022-artikel.html. Ein Antrag auf Wohngeld kann dann bei der Stadt vor Ort gestellt werden. 

Am vergangenen Wochenende hat sich die Ampelkoalition auf das von Bundeskanzler Olaf Scholz bereits zuvor angekündigte dritte Entlastungspaket mit einem Volumen von 65 Milliarden Euro verständigt. Zu den weiteren Entlastungsmaßnahmen gehört auch eine große Wohngeldreform. Das reformierte Wohngeld soll eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Zudem wird der Kreis der Wohngeldberechtigten auf über zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erhöht, sodass deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger in Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt sein werden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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