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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Hartmut S. •

Guten Tag, Frau Bas, danke für die ausführliche Antwort. Sie haben jedoch recht Recht bezüglich der Bischöfe, deren Gehalt wird aus Steuermitteln gezahlt. Wann ändern Sie das?

Das Grundgesetz muss also geändert werden, und zwar schnellstmöglich. Werden Sie bitte initiativ. Grüße aus Duisburg und bleiben Sie gesund! Hartmut S. .

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

gerne gehe ich auch auf Ihre Nachfrage ein.

Die Staatsleistungen gehen zurück auf die Säkularisation kirchlicher Besitztümer im frühen 19. Jahrhundert. Im Gegenzug für die Abgabe kirchlicher Besitztümer an den Staat, leistet der Staat an die katholische und evangelische Kirche vertraglich verbürgte Entschädigungsleistungen in unterschiedlicher Höhe und Form, abhängig von den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Unter diese Entschädigungsleistungen fallen auch die Gehälter der Bischöfe.

Nun zu Ihrer konkreten Frage: Die Ablösung der Staatsleistungen stand als Ziel schon in der Weimarer Verfassung und wurde später ins Grundgesetz übernommen. Die Ampel-Koalition hat vereinbart, dieses Ziel nun endlich anzupacken und umzusetzen. Dabei ist aber zu beachten, dass Ablösung nicht einfach Abschaffung bedeutet. Die Bundesländer müssen den Kirchen zur rechtssicheren Ablösung der Staatsleistungen einen einmaligen Schlussbetrag zahlen, Schätzungen gehen hierbei von fünf bis zehn Milliarden Euro aus. Damit dies von den Ländern auch umgesetzt werden kann, beabsichtigt die Ampel-Koalition gemeinsam mit den Ländern und den Kirchen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dazu soll eine Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern, Kirchen und Wissenschaft eingerichtet werden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.  

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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