Gilt der Zuschuss zu den Heizölkosten nur für Privatverbraucher oder kann er auch von Kleinbetrieben beantragt werden?
Sehr geehrte Frau Bas, ist der Zuschuss zu den Heizölkosten auch für Betriebe gedacht, in meinem Fall eine kleine Bäckerei oder nur für Privatverbraucher? Ich habe im letzten Jahr gegenüber 2021 den doppelten Preis zahlen müssen, was sich insgesamt auf 6000 statt sonst 3000 € belief. Die Mehrkosten konnten trotz Preiserhöhungen nicht aufgefangen werden. Durch einen Zuschuss könnte man einige Preise wieder senken und dadurch wieder wettbewerbsfähiger bleiben, als das derzeit der Fall ist. Der Preisnachteil gegenüber den Discountern würde somit wenigstens teilweise ausgeglichen. Gibt es also eine solche Möglichkeit?
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Es empfiehlt sich, bei weiteren Fragen zu diesem Thema auch direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion.
Im Dezember haben wir im Bundestag die Strom- und die Gaspreisbremse beschlossen und uns gleichzeitig auf die Einrichtung von Härtefallfonds verständigt. Diese werden derzeit umgesetzt. Nachdem sich die Ampel-Koalition auf Hilfen für private Verbraucherinnen und Verbraucher bei Öl und Pellets geeinigt hatte, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 8. Februar auch den Weg dafür freigemacht, dass auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Hilfsgeldern rechnen können, sollten sie durch extreme Preissteigerung bei Öl und Pellets besonders hart betroffen sein. Dafür stehen nun 400 Millionen Euro bereit.
Mit diesen Mitteln sollen Unternehmen entlastet werden, die in den Jahren 2022 und 2023 von extremen Energiekostensteigerungen betroffen sind und die entweder gar nicht oder - weil sie einen besonders hohen Energiekostenanteil haben - nicht in ausreichendem Maße von der Strom- und Gaspreisbremse profitieren.
Im nächsten Schritt wird nun die Bundesregierung mit den Bundesländern eine Vereinbarung über die konkrete Ausgestaltung schließen. Die Antragsstellung soll dann, wie bei privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern, über die Bundesländer möglich sein. Diese können die Hilfen so gegebenenfalls noch um eigene Hilfsprogramme ergänzen. Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Sachsen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der sächsischen Staatsregierung nicht sagen. Ich rate Ihnen daher, sich direkt an diese zu wenden. Die Möglichkeit dazu haben Sie etwa über das Bürgerbüro in der Sächsischen Staatskanzlei unter info@sk.sachsen.de.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas