Bekommt man auch den Heizölzuschuss wenn bei einen Hauskauf der letzte Ölkauf durch den Vorbesitzer im Jahr 2019 war
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Es empfiehlt sich, bei weiteren Fragen zu diesem Thema auch direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion.
Was Ihre konkrete Frage betrifft: Der Referenzwert ist der Vorjahrespreis des gekauften Brennstoffs - dieser wird mithilfe der Preisbetrachtung des Statistischen Bundesamtes berechnet. Es wird also der Vorjahrespreis dort abgefragt und dann berechnet, was der entsprechende Brennstoff gleicher Menge gekostet hätte.
Sie können entsprechende Zahlungen nach der Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas künftig bei den jeweiligen Bundesländern beantragen. Das Antragsverfahren wird von den Bundesländern derzeit noch erarbeitet. Diese können die Hilfen so gegebenenfalls noch um eigene Hilfsprogramme ergänzen. Ab wann eine Beantragung in Nordrhein-Westfalen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der dortigen Landesregierung nicht sagen. Ich rate Ihnen daher, sich auch direkt an diese zu wenden. Die Möglichkeit dazu haben Sie etwa per Mail unter der Adresse nrwdirekt@nrw.de.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas