Frage an Axel Vogel von Michael T. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Vogel,
wie planen Sie die legalen Besitzer (Jäger, Sportschützen, Sammler) von halbautomatischen Waffen zu entschädigen, wenn diese gemäß Ihrem Vorschlag komplett verboten werden sollen (siehe Ihre Pressemitteilung 25.07.16)?
Gemäß BT Drucksache 18/723, 06.03.2014, befinden sich deutschlandweit 647.584 halbautomatische Schusswaffen in legalem, privatem Besitz.
Diese Waffen sind nach Modell mehrere Tausend Euro pro Stück, nicht eingerechnet spezifisches Zubehör wie Zielfernrohre oder Magazine. Wir sprechen also von einem Sachwert von mehreren zig Millionen bis zu einer Millarde Euro.
Gemäß §14 Absatz 3 GG ist eine Enteignung im allgemeinen Interesse zwar zulässig, aber nur gegen entsprechende Entschädigung.
Mich würde interessieren, in welcher Form eine (finanzielle) Entschädigung für Altbesitzer geplant werden würde und aus welchem Budget sie finanziert werden soll?
Vielen Dank im Voraus, mit besten Grüßen
M. T.
Soweit sich aus dem Verbot halbautomatischer Waffen ein Rechtsanspruch auf Entschädigung ergibt, ist dieser nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu befriedigen.