Frage an Axel Vogel von Jürgen H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Vogel,
wie stehen Sie zum Anschluss - und Benutzungszwang !!
Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen,damit die EU - Wassenrahmrichtlinien,endlich ins deutsche Recht umgesetzt werden ??
Werden Sie sich persönlich und engagiert dafür einsetzen,damit endlich diese EU - Gedanken auch in den Brandenburger Wasserbehörden Einzug halten ?
Wie stehen Sie zu den " Nutzwassergewinnungsanlagen " ?
Danke f. Ihre schnelle Beantwortung ! M.f.Gr. J. Hintze
Sehr geehrter Herr Hintze,
Ihre Fragen beantworte ich Ihnen gerne:
Zum Anschluss- und Benutzungszwang und zu "Nutzwassergewinnungsanlagen":
Der immer weiter vorangetriebene Anschluss kleinster Siedlungen an zentrale Abwassernetze kommt die Bürger vielfach sehr teuer zu stehen und stößt vielerorts auf massiven Widerstand. Oftmals wachen die Betroffenen aber erst auf, wenn alle Entscheidungen längst gefallen sind. Wenn Investitionen in Kläranlagen und Rohrleitungen bereits getätigt sind, können sie aus wirtschaftlichen Gründen auch kaum mehr rückgängig gemacht werden. Das Land kann Städte und Gemeinden, die bereits einen rechtsgültigen Anschlusszwang beschlossen haben, nicht zwingen, diesen wieder rückgängig zu machen. Eine solche Entscheidung können die Kommunen nur selber treffen.
Aus unserer Sicht müssen die Städte und Gemeinden in Zukunft sicher stellen, dass die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden, bevor über den Anschluss von Ortsteilen an zentrale Abwassernetze entschieden wird. Der Unmut im Land zeigt, dass der Anschluss abgelegener Siedlungen überdacht und über andere umweltverträgliche Möglichkeiten der Abwasserklärung und -beseitigung nachgedacht werden muss – zumal nach dem anerkannten Stand der Technik errichtete private Kleinkläranlagen mit anschließender Versickerung und dezentrale Abwasserentsorgungssysteme einen Beitrag dazu leisten können, Wasser in der Landschaft zu halten. Wir wollen daher für bestehende dezentrale Kläranlagen, die den hohen Anforderungen des Umweltschutzes voll gerecht werden, künftig einen Bestandsschutz durchsetzen. Für die Errichtung von zentralen Kläranlagen und Abwasserleitungen darf es keine öffentlichen Fördermittel mehr geben.
Der demografische Wandel und der sinkende Trinkwasserverbrauch führen schon heute dazu, dass Abwasserkanäle mit Frischwasser gespült werden müssen. Deshalb wollen wir auch den Rückbau vorhandener Leitungen ermöglichen und die Umrüstung auf kleinformatige Abwasserreinigungsanlagen vor Ort voranbringen.
Zur EU-Wasserrahmenrichtlinie:
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist bereits in bundesdeutsches und brandenburger Recht überführt worden. Jetzt geht es darum ihre ambitionierten Ziele auch in der vorgegebenen Zeit zu erreichen. Selbstverständlich müssen diese Ziele auch in den Köpfen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Wasserbehörden und Zweckverbänden verankert werden. Hier ist das Land gefordert und muss den Kreisen und Zweckverbänden entsprechende Weiterbildungsangebote machen.
Mit besten Grüßen!
Axel Vogel