Dr. Axel Troost
Axel Troost
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Frage von Roland P. •

Frage an Axel Troost von Roland P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Troost,
ich bin Hartz-Empfänger und habe im letzen Jahr zweimal an Trainigmaßnahmen freiwillig (weil sie mich inhaltlich interessierten) und auf meinem Betreiben teilgenommen. Die Lehrgangskosten wurden von der Bagis Bremen zwar übernommen, da ich aber relativ stadtnah wohne, musste ich immer ca. 20 € pro Monat für Fahrtkosten draufzahlen. Andere Leute, die weiter entfernt vom Lehrgangsort wohnen, bekommen eben pro kilometer 36 ct.. Diejenigen, die näher dran sind, müssen drauzahlen.Ich finde das nicht in Ordung.
Könnten Sie dieses Problem im Auge behalten? (Und außerdem die wichtige Sache "Stadtticket" für Hartz-Iv-Empfänger weiter verfolgen.? Erstmal mit besten Grüßen Roland Popp

Dr. Axel Troost
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Popp,

vielen Dank für Ihre Mail. Ich verstehe ihre Position und teile Sie. Auch ich bin der Meinung, das alle Kosten, die durch eine Teilnahme an Trainingsmaßnahmen entstehen, durch die BAGIS getragen werden müssen. Über den Nutzen dieser Trainingsmaßnahmen wage ich allerdings nur zu spekulieren. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, dass ein, vor allem älterer und länger arbeitsloser Leistungsempfänger, nach einer solchen Trainingsmaßnahme in ein sozialversicherungspflichtiges und nachhaltig auskömmliches Arbeitsverhältnis übernommen wurde.

In Bezug auf das von der LINKEN in Bremen geforderte „Sozialticket“ kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bürgerschaftsfraktion bereits einen entsprechenden Antrag eingebracht hat. Ich füge Ihnen den Antrag bei. Die Partei „DIE LINKE in Bremen“ führt bereits seit einem Jahr eine entsprechende Unterstützerkampagne durch. Ihr Ansprechpartner in diesem Fall wäre die Geschäftsstelle des Landesverbandes, deren Daten sie auf der Internetseite www.dielinke-bremen.de finden können.

Ich hoffe, ich bin ihnen keine Antwort schuldig geblieben und verbleibe

Mit solidarischem Gruß

Ihr Axel Troost

Antrag:
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,

1. umgehend Maßnahmen zur Einführung eines Bremer Sozialtickets für den öffentlichen Personennahverkehr für die unter Punkt 3 beschriebenen Bürgerinnen und Bürger Bremens einzuleiten und umzusetzen;

2. sofort Verhandlungen mit der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) aufzunehmen,um einen Einführungstermin zum 1. Januar 2008 zu garantieren;

3. als zugangs- und empfangsberechtigt Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Bremen anzuerkennen, die Leistungen nach SGB II – ALG II oder vergleichbare staatliche Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten;

4. den Geltungsbereich des Bremer Sozialtickets für jeweils einen Monat innerhalb der Tarifzonen 100 (Bremen-Stadt) und 101 (Bremen-Nord) zu ermöglichen, wobei die Kosten 15 Euro pro Erwachsenen und 10 Euro für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht übersteigen sollen;

5. den Inhabern des Bremer Sozialtickets darüber hinaus den kostenlosen Besuch von städtisch geförderten Veranstaltungen zu ermöglichen, indem für diese je nach Bedarf bis zu 15 % der Besucherplätze reserviert werden.