Frage an Axel Troost von Jürgen R. bezüglich Finanzen
Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 € wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 €! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 € zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.
Diese Benachteiligung wird sich durch die Erbschaftsteuerreform weiter verschlechtern, wenn Lebenspartner im Erbschaftsteuerrecht weiter wie Fremde behandelt werden. Bisher wird Wohneigentum nur mit 50 bis 60 % des Verkehrswertes bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt. In Zukunft muß es wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem vollen Verkehrswert angesetzt werden. Das bedeutet die Erhöhung der Erbschaftsteuer für Immobilien um 40 bis 50%. Zum Ausgleich soll der allg. Freibetrag für Eheleute auf 400.000 oder sogar 500.000 € erhöht werden, damit das Familienheim weiterhin steuerfrei auf den überlebenden Ehegatten übertragen werden kann. Damit es dadurch nicht zu Steuerausfällen kommt, sollen gleichzeitig die Erbschaftsteuersätze erhöht werden. Das bedeutet für Lebenspartner eine weitere Verschlechterung. Die Benachteiligungen werden dazu führen, dass viele hinterbliebene Lebenspartner ihre Eigenheime werden verkaufen müssen, wenn nicht auch deren Freibeträge erhöht werden.
Die Lebenspartnerschaft entspricht zivilrechtlich völlig der Ehe. Lebenspartner haben dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten. Das entlastet den Staat bei den Sozialleistungen. Wenn Lebenspartner sterben, hat der Nachlass wie bei Ehegatten Unterhaltsersatzfunktionen.
Bitte erklären Sie mir, wie die DIE LINKE und auch Sie persönlich sich einsetzen werden, um diese Benachteiligungen zu beenden. Dies ist für mein Wahverhalten von großer Bedeutung.
Sehr geehrter Herr Romahn,
die Fraktion DIE LINKE. hat am 8.11.2006 einen Antrag "Den Reichtum umverteilen - für eine sozial gerechte Reform der Erbschaftsbesteuerung" (Bundestagsdrucksache 16-3348) eingebracht.
In diesem Antrag heißt es u.a.:
"Die derzeit existierenden 3 Steuerklassen sind zu einer Steuerklasse zusammenzufassen. Natürlichen Personen ist für die Summe der Erwerbe von Todes wegen, Schenkungen und Zweckzuwendungen ein einheitlicher Freibetrag unabhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser zu gewähren. Die Höhe des Freibetrages soll sich an der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts orientieren, wonach das „durchschnittliche" Gebrauchsvermögen erbschaftsteuerlich zu verschonen bzw. „kleinere Vermögen" völlig steuerfrei zu stellen sind. Erben, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, minderjährige Kinder, hinterbliebene Ehegatten bzw. eine vom Erblasser/der Erblasserin benannte Person erhalten - über den allgemeinen Freibetrag hinaus - einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag. Entsprechend der Vereinheitlichung der Steuerklassen sind die ererbten Vermögen zu einem einheitlichen Tarif - zukünftig mit Teilmengenstaffelung - zu besteuern. Durch die Teilmengenstaffelung entfällt die Notwendigkeit des derzeitigen Härtefallausgleichs bei Tarifübergängen."
Ich glaube, dass diese Forderungen Ihren Überlegungen sehr nahe kommen.
Den kompletten Antrag füge ich als Anlage bei.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Troost