Axel Selbert
DIE LINKE
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Frage von Rüdiger G. •

Frage an Axel Selbert von Rüdiger G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Selbert,

im Landtagswahlkampf ist die Durchführung des (Jugend) Strafvollzuges ein Thema, besonders das Problem der Rückfall Häufigkeit wird thematisiert.

Zu diesem Thema ist mir während eines USA Besuches folgendes aufgefallen.

Es gibt dort pro Bundesstaat ein im Internet einsehbares Sexual Straftäter Register.

Gesuchte bzw. bereits freigelassene Straftäter werden hier mit Foto, Name, Adresse, Straftat und einer Prognose zur Rückfallwahrscheinlichkeit veröffentlicht.
Ein Beispiel dazu können Sie hier finden:
http://www.esorn.ag.state.oh.us/Secured/p23.aspx?oid=39333

Könnte auch bei uns ein solches öffentliches Register z.B. eine Erweiterung des Straffvollzuges mit der Elektronischen Fußfessel sein?

Antwort von
DIE LINKE

Ein ganz schwieriges Spannungsfeld zwischen öffentlichem Schutzbedürfnis und Resozialisierungsgebot:

Kainsmale auf der Stirn für entlassene Totschläger, Schlitzohren, Prangerstehen und Schaukäfighocken für Betrüger, abgehackte Hände für Diebe, geschorene Köpfe für Ehebrecherinnen, Penis-Tätowierungen auf der Stirn für Vergewaltiger, ... – Jahrtausende alte Versuche zum Schutz vor Wiederholungstätern. In allen Rechtsstaaten inzwischen tabu. Kriminologischer Erfolg konnte solchen Stigmata nicht nachgewiesen werden. Die öffentlichen Sexualverbrecherdateien in den USA sind nichts als eine modernisierte Form desgleichen. Sie hindern die soziale Reintegration der Menschen, für die ihre Richter keine lebenslange Haft oder Sicherungsverwahrung ausgeurteilt haben.

Die rechtlichen Mittel, entlassene Straftäter, nicht nur Sexualstraftäter, über einer Verurteilung oder Haftentlassung hinaus zu kontrollieren, gibt es längst. Sie heißen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und präventive Polizeiarbeit.
Das Problem: Genau hierfür stellt die Landesregierung nicht genügend personelle Mittel zur Verfügung. Die Zahl der Probanden pro Bewährungshelfer ist zu hoch. Der Polizei fehlen über 1000 Stellen für die Alltagsarbeit, den Streifendienst, die Aufklärung schon begangener Taten. Wie sollen sich die Beamten dann noch um die Verhinderung noch gar nicht begangener Taten kümmern können?