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Axel Schäfer
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Frage von Sebastian V. •

Frage an Axel Schäfer von Sebastian V.

Sehr geehrter Herr Schäfer,

in der Vergangenheit hat die Nato mehrfach das Völkerrecht gebrochen. Z.Zt. tut sie es in Syrien, weil sie in den Luftraum eines souveränen Staates mit Militärmaschinen eindringt, was unzweifelhaft gegen das Völkerrecht steht. In Libyen hat die Nato eindeutig die UNO-Resolution überschritten (hieran hat sich Dt. zum Glück nicht direkt beteiligt). Nato-Einsätze wirkten und wirken sich vielfach destabilisierend aus bzw. unterstützen/kaschieren eine solche destabilisierende Politik (unter Carter wurde Afghanitan destabilisiert um Russland zu schaden, die Auswirkungen incl. Nato-Einsatz sind heute, fast 40 Jahre später, immer noch massiv; Ende nicht absehbar)), mit der Folge, dass Staaten/Regionen auf Jahrzehnte in schwere Traumata gestürzt werden. Unser Grundgesetz betont das friedliche Zusammenleben der Völker und sieht Angriffe als verfassungswidrig an. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wie Sie den grundgesetzlichen Auftrag der Friedenspolitik und die Erhöhung von Militärausgaben (um einen Dt. gemäßen Beitrag zur Nato zu leisten) vereinbaren? Anders: Wie rechtfertigen Sie Nato-Politik als Friedenspolitik? Oder: Wo sehen Sie Deutschland (gemäß Grundgesetz) oder ein Nato-Mitglied als tatsächlich und unmittelbar angegriffen an, das militärischen Einsatz (auch Aufklärungsflüge zum Zwecke von Bombenabwürfen zählen dazu) rechtfertigt?

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Sehr geehrter Herr Voigt-Steffen,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Derzeit gibt es nur noch drei NATO-Einätze, an denen sich Deutschland beteiligt: KFOR, eine maritime Operation zur Überwachung des Mittelmeers und im Atlantik und die Ausbildungsmission in Afghanistan Resolute Support. Keine davon ist völkerrechtswidrig, keine ist ein Kampfeinsatz. Fast alle NATO-Operationen der Vergangenheit basierten auf einem Beschluss des UN-Sicherheitsrates und sind damit völkerrechtlich legitimiert.

Deutschland hat mit Ausnahme des Kosovo-Krieges (den man zur Verhinderung eines Völkermordes an den Albanern durch die Serben auch begründen kann) noch keinen einzigen Angriff geführt.
Das Gros der deutschen Auslandseinsätze sind solche im Auftrag der EU oder der UN. Es sind alles ausbildungs-, aufklärungs- oder friedenssichernde Einsätze, mit Ausnahme des Anti-IS-Einsatzes. Dieser erfolgte auf Bitten Frankreichs, das nach den furchtbaren Attentaten in Paris 2015 die EU um Hilfe bat. Der Deutsche Bundestag hat am 4. Dezember 2015 mit großer Mehrheit dem Antrag der Bundesregierung zugestimmt, militärische Fähigkeiten im Kampf gegen die Terrorgruppe IS bereitzustellen. Dazu gehören Aufklärungs- und Luftbetankungsflugzeuge sowie eine Fregatte zum Schutz des französischen Flugzeugträgers „Charles de Gaulle“ im Mittelmeer. Das Ziel dieses Mandats ist klar umrissen: es geht darum, den IS-Terrorismus zu bekämpfen, ihn zurückzudrängen und zu verhindern, dass er weiterhin in vielen Ländern Angst und Schrecken verbreitet. Wir favorisieren immer zivile Lösungen für Konflikte, aber die Terroristen des Islamischen Staates sind mit diplomatischen Mitteln nicht zu stoppen.

Der Etat für Verteidigung ist in den letzten Jahrzehnten dramatisch gesunken. Weitere Senkungen würden zu einem noch kleineren Personalkörper führen, und damit könnte Deutschland seine Verpflichtungen in den Bündnissen nicht erfüllen. Deshalb plädieren wir für eine moderate Erhöhung des Etats, um die großen Defizite bei der Ausstattung zu beheben. Das ist nicht als Aufrüstung zu verstehen, sondern es geht darum, die Bundeswehr so auszustatten, dass sie ihre Aufträge wieder gut erfüllen und Deutschland seiner Verantwortung in der Welt gerecht werden kann.

Auch möchte ich ausdrücklich darauf verweisen, dass ich in den Jahren seit 1981 an zahlreichen Friedensdemonstrationen teilgenommen und die Beteiligung von SPD-Gliederungen mitorganisiert habe. Zu dieser Haltung stehe ich auch heute noch.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Schäfer MdB

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