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Axel Schäfer
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Frage von Simon H. •

Frage an Axel Schäfer von Simon H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schäfer,

gerade in der aktuellen Krise halte ich das Thema Schwarzarbeit, das schon von Frau Schuster angesprochen wurde, für wichtig. Ich habe lange Zeit im Landkreis Starnberg gewohnt. Dort gibt es viele sehr gut verdienende und entsprechend viele Haushaltshilfen in 400 Euro Jobs - die in den seltensten Fällen legal beschäftigt werden. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht die Haushaltshilfen sind, die auf Schwarzarbeit Wert legen - die sind einfach froh, überhaupt arbeiten zu können.
Ich kann mich auch noch daran erinnern, dass Hans Eichel die Strafen für Arbeitgeber, die privat schwarz arbeiten lassen, erhöhen wollte und damit gerade auf die besserverdienenden Steuersparer zielen wollte. Leider haben CDU/CSU das Vorhaben damals im Bundesrat gestoppt. Meine Frage daher:
Wird es in absehbarer Zeit wieder einen Versuch der SPD geben, diese Schwarzarbeit einzudämmen? Den Sozialkassen würde es sicher gut tun.

Mit freundlichen Grüßen,
Simon Hoerder

P.S.: Wenn´s um Land für den Bau neuer Startbahnen geht, sind CDU/CSU irgendwie viel enteignungsfreudiger als bei Banken. Komisch...

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Sehr geehrter Herr Hörder,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Schwarzarbeit. Mit Ihren Anmerkungen haben Sie generell sicherlich nicht ganz Unrecht.

Wir haben im November letzten Jahres das Gesetz zur "Zweiten Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze" im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt verabschiedet, mit dem der Kampf gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit erfolgreicher als bislang fortgesetzt werden kann. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte im Verhandlungsprozess mit der Union wichtige Forderungen durchsetzen und ihr Versprechen einlösen, die Anstrengungen gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit weiter zu verstärken. Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind keine Kavaliersdelikte, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe verursacht. Die Praxis hat gezeigt, dass insbesondere bei der Feststellung der Personalien Schwierigkeiten hinsichtlich der eindeutigen Identifizierung der Personen auftreten. Eine wirkungsvollere Verfolgung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung stellt daher eine einfachere und schnellere Identifizierung der angetroffenen Personen bei Kontrollen dar.

Mit dem Gesetz wird deshalb eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten eingeführt. Die Beschäftigten in Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko zu illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit besteht, müssen künftig Ausweisdokumente mit sich führen und sich auf Verlangen ausweisen. Auch die Arbeitgeber werden in die Pflicht genommen und müssen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer belehren und diese Unterweisung auch schriftlich belegen.

Das Gesetz enthält zudem eine Liste mit so genannten „gefährdeten Branchen“, in denen besonders häufig Schwarzarbeit anzutreffen ist. Natürlich hätten wir Sozialdemokraten noch einige Branchen mehr aufnehmen wollen – dies stieß jedoch auf Widerstand der CDU/CSU im Laufe der Verhandlungen.

Ein weiteres besonderes Problem war bisher die Meldung zur Sozialversicherung. Hier ergaben sich Unsicherheiten, da die Meldung nicht vor oder mit Beginn der Beschäftigung abzugeben war, sondern mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung nach Beschäftigungsbeginn. Bei einer Überprüfung des Betriebes vor Ort konnte die Kontrollbehörde oft nicht feststellen, ob eine Meldung bei der Deutschen Rentenversicherung vorlag. Häufig gaben die Arbeitgeber an, dass sie die Beschäftigung der betroffenen Person mit der „nächsten Meldung“ dem Amt mitteilen wollten. Für die Behörden war zum Zeitpunkt natürlich nicht nachweisbar, ob diese Aussage der Wahrheit einspricht bzw. wie lange die Person tatsächlich schon im Betrieb beschäftigt war.

Mit der im Gesetz vorgesehenen Sofortmeldung muss jeder neu eingestellte Arbeitnehmer bereits am ersten Tag der Beschäftigungsaufnahme bei der Sozialversicherung gemeldet werden. Der Vorteil für die Kontrollbehörde liegt darin, dass künftig sofort festgestellt werden kann, ob es sich um einen ehrlichen Arbeitgeber handelt, der ordnungsgemäß seine Arbeitnehmer sozialversichert. Den Unternehmen wird eine automatische Ausfüllhilfe von Seiten der Einzugsstelle kostenlos zur Verfügung gestellt, durch die die Beauftragte vor Ort, die Arbeitsverträge abschließt, dies einfach umsetzen kann. Sie kann weiterhin wie bisher die umfangreichere Anmeldung mit allen Daten mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung nach dem Beschäftigungsbeginn abgeben. Mit dieser Sofortmeldung haben wir zugleich einen Zugriff der Leistungsträger - zum Beispiel der Unfallversicherungsträger - auf diese Daten ermöglicht, um eventuelle Regressansprüche geltend machen zu können.

Diese zwei wichtigen Punkte des Gesetzes hatten für uns Sozialdemokraten eine hohe Priorität. Die Identitätsfeststellung ist das A und O einer besseren Kontrolle. Ebenso, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, die die Arbeit aufnimmt, ab diesem Zeitpunkt gemeldet ist. Kritik, wonach die Umsetzbarkeit der Sofortmeldung schwierig wäre, ist in Zeiten des Internets nicht nachvollziehbar. Beide Maßnahmen belasten Arbeitgeber nicht über Gebühr, sie werden durch eine schnellere Kontrolle wieder entlastet. Gerade weil personalintensive Dienstleistungsunternehmen zügig und flexibel handeln müssen, ist es notwendig, dass die Kontrollinstanzen in die Lage versetzt werden, die Kontrolle über die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, wie sie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz der Branche vorsieht, auch effektiv und schnell durchzuführen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer

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