Frage an Axel Schäfer von Ingrid H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schäfer,
Die Chancen für ältere Arbeitnehmer auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt gehen gegen Null. Als Chance bietet sich die Selbständigkeit an. So wird es propagiert. Wagt man diesen Schritt, stellt man bald fest, dass die staatlichen Unterstützungen nicht greifen. Überbrückungsgeld wird zwar für sechs Monate genehmigt, jedoch laufen die Zahlungen so schleppend, dass schon der erste Monat der Selbständigkeit zu einer Überlebenszitterpartie wird. So startet man in vielen Fällen mit einenem Minus auf dem Konto. Notwendige Investititionen, z.B. für die Kundenakquise, können so nicht getätigt werden. Die monatliche nachträgliche Zahlungsweise ist alles andere als förderlich. Da begleitene Maßnahmen und Förderungen, wie Investititionszuschüsse, Zuschüsse für Unternehmensberatung und Ahnliches ersatzlos gestrichen wurden, bleibt auch in diesem Bereich die Gründerin auf sich und das "Goodwill" ihrer Bank angewiesen. Hilfreich wäre es für viele, das genehmigte Überbrückungsgeld mit Beginn der Selbständigkeit in einem Betrag zu zahlen. Die Neugründerin könnte so die notwendigen Entscheidungen für die Verwendung des Betrages selbst tätigen. Weiterer Vorteil eine Entlastung für die Mitarbeiter der Arbeitsagentur eventuell sogar eine Kostenersparniss. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der beschriebenen Situation ziehen sie in Betracht? Welche Regelungen sind geplant, damit sich die Situation für Gründer nachhaltig verbessert? Wir brauchen keine Hochgklanzbröschüren, sondern konkrete Unterstützung.
Sehr geehrte Frau Habetz,
für ihre Fragen danke ich Ihnen. Die Chancen älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt sind, wie sie sagen, schwierig. Die Bundesregierung hat deshalb schon einige Initiativen ergriffen. Sie hat zur Erleichterung der Einstellung Älterer Lohnkostenzuschüsse, einen Beitragsbonus von 3,25 Prozent des Bruttoentgelts für die gesamte Beschäftigungsdauer für alle über 55-jährigen und die erleichterte Befristung von Arbeitsverhältnissen Älterer eingeführt.
Geplant ist ein Beschäftigungspakt für Ältere, den die Bundesregierung der Wirtschaft anbieten wird, um die Beschäftigungschancen all derjenigen Langzeitarbeitslosen zu erhöhen, die älter als 58 Jahre sind und Arbeitslosengeld II erhalten.
Zusätzlich stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 250 Millionen Euro zur Verfügung, um regionale Beschäftigungspakte für ältere Langzeitarbeitslose zu Fördern. Dazu werden die Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunen, Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemeinschaften aufgefordert, regionale Handlungsprogramme für die berufliche Eingliederung älterer Langzeitarbeitsloser auszuarbeiten. Mit der Beteiligung von insgesamt 247 Trägern der Grundsicherung aus dem gesamten Bundesgebiet konnte im August 2005 bereits eine positive Zwischenbilanz dieser Initiative gezogen werden.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung einen dritten Pakt mit den Ländern zur Schaffung von Zusatzjobs für Ältere anbieten. Für ältere Arbeitslose sollen als Übergang bis zur frühest möglichen Rente 50.000 Zusatzjobs mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren eingerichtet werden.
Doch nun konkret zur Existenzgründung: Es ist selbstverständlich notwendig, dass das Überbrückungsgeld am Anfang des Monats gezahlt wird, damit die Existenzgründer nicht in Vorlage treten müssen. Es kommt aber zu Verzögerungen mit der Zahlung, weil die örtlichen Agenturen für Arbeit überlastet sind.
Daher ist also schnellstmöglich eine bessere personelle Ausstattung zu erreichen, da die von Ihnen beschriebene Situation nicht tragbar ist. Darin sehe ich den Schlüssel, die Situation von Existenzgründern zu verbessern, da neben schnellerer Bearbeitung mit mehr geschultem Personal auch eine bessere Beratung und Betreuung möglich ist, die das Risiko für Existenzgründer verringern könnte.
Es wäre zwar hilfreich für den Einzelnen, wenn, wie von Ihnen vorgeschlagen, das Überbrückungsgeld in einem Betrag überwiesen würde. Es ist jedoch ausschließlich als Hilfe zur Finanzierung der laufenden Kosten gedacht und wird monatlich gezahlt, um Missbrauch vorzubeugen. Dadurch soll außerdem eine fortlaufende Betreuung ermöglicht werden.
Zur Förderung von Investitionen stehen unter anderem Startgeld oder Mikrodarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung, um Kredite der Hausbank zu ergänzen. Informationen zur Förderung von Investitionen bei Existenzgründungen gibt neben der Agentur für Arbeit das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (www.bmwa.bund.de) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de).
Mit freundlichen Grüßen
Axel Schäfer MdB