Frage an Axel Schäfer von Reiner K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schäfer,
Demnächst sollen die Krankenkassenbeiträge mal wieder erhöht werden, bzw. es soll ein Einheitsbeitrag entrichtet werden. Ich bin Frührentner und durch die Knappschaft abgesichert. Ich kann also nicht ohne weiteres die Krankenkasse wechseln. Die Knappschaft hat zurzeit einen Beitragssatz von 12,7 %. Wenn jetzt der allgemeine Beitragssatz z.B. auf 15,5 % erhöht wird, frage ich mich dann, ob das nicht etwas mit sozialer Ungerechtigkeit zu tun hat?
Wäre schön wenn sie mir einfachen Menschen, das so erklären könnten, so dass ich das auch verstehe. Bin nämlich ein wenig blöd und kann schlecht rechnen und logisch denken!
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Kokott
Sehr geehrter Herr Kokott,
vielen Dank für Ihre Mail zum zukünftigen einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Mit dem Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz, der von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung festgelegt wird.
Am 5. Oktober 2008 hat sich der Koalitionsauschuss auf die Anhebung des paritätisch finanzierten Beitragssatzes auf 14,6 Prozent geeinigt. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt dann 14,0 Prozent. Er gilt für Versicherte ohne Krankengeldansprüche wie z. B. Selbstständige. Dazu kommen die von den Mitgliedern allein zu tragenden 0,9 Prozent Beitragssatzpunkte. Dies bedeutet insgesamt einen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Um die Beschäftigten nicht mehr zu belasten, wurde zum Ausgleich der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8 Prozent abgesenkt. Am 7. Oktober hat das Bundeskabinett den Entwurf der Rechtsverordnung beschlossen.
Die Beitragssätze beruhen auf den Ergebnissen des beim Bundesversicherungsamt gebildeten Schätzerkreises. Sie sind so ausgestaltet, dass die erwarteten Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2009 die prognostizierten Ausgaben 100prozentig decken. Ebenso wurden die Auswirkungen der Honorarreform im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung, die bessere Ausstattung der Krankenhäuser sowie weiterhin steigende Ausgaben im Arzneimittelbereich berücksichtigt. Durch den Gesundheitsfonds entstehen übrigens keine höheren Kosten.
Der Gesundheitsfonds und der einheitliche Beitragssatz verbessern die Beitragsgerechtigkeit. Alle Kassen erhalten so die zur Versorgung ihrer Versicherten notwendigen Mittel.
Die heutige Verteilung ist unfair. Denn viele und vor allem ältere Mitglieder von Krankenkassen zahlen höhere Beiträge. Und dies nicht weil ihre Kasse nicht wirtschaftlich arbeitet, sondern weil deren Versichertenstruktur ungünstig ist. So sind beispielsweise im Bereich der AOK viele Rentnerinnen und Rentner versichert. Ältere sind häufiger als junge Menschen auf ärztliche Versorgung angewiesen. Deshalb liegt der Beitragssatz in einigen Kassen bei über 16 Prozent. Kassen mit überwiegend jungen Versicherten können dagegen Beitragssätze von unter 12 Prozent anbieten.
Die Neuordnung der Finanzierung sorgt dafür, dass die Wettbewerbsverzerrung aufhört und dass die Mittel gerecht verteilt werden. Krankenkassen, die mehr ältere und kranke Mitglieder haben, erhalten künftig mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds. Dort werden 21 Frauen und Männer den Versorgungs- und Risikostrukturausgleich organisieren.
Rund 70 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner zahlen heute einen überdurchschnittlichen Beitrag, weil sie in sogenannten Versorgerkassen versichert sind. Dazu zählen die AOKen oder auch die Ersatzkassen. sind. Viele ältere Menschen, die z.B. in der AOK Berlin versichert sind, zahlen daher ab Januar 2009 auch mit dem angehobenen Beitragssatz weniger als bisher. Dies trifft im Übrigen auch bei den AOKen in acht weiteren Bundesländern zu.
Circa 56 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner zahlen mit dem Beitragssatz 2009 entweder weniger oder maximal 0,1 Prozent mehr an die Krankenkassen als bisher. Bei einer gesetzlichen Rente von zum Beispiel 1.100 Euro wären das 1,10 Euro im Monat. Dazu zählen auch die 3,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die bei den beiden großen Ersatzkassen BEK und DAK versichert sind.
Bei etwa 30 Prozent der Rentnerinnen und Rentner bedeutet der neue Beitragssatz eine Belastung zwischen 0,1 Prozent und 0,5 Prozent. Das wären bei 1.100 Euro Rente zwischen 1,10 Euro und 5,50 Euro im Monat. Nur rund 13 Prozent der Rentnerinnen und Rentner sind bei Kassen versichert, die für das Mitglied zwischen 0,5 Prozent und 0,95 Prozent teurer werden. Bezogen auf unser Beispiel macht dies eine Belastung zwischen 5,50 Euro bis 10,45 Euro im Monat aus.
Ohne Gesundheitsfonds und einheitlichen Beitragssatz hätten die steigenden Kosten der medizinischen Versorgung zu einer sehr ungleichen und unfairen Verteilung der Belastung geführt. Die großen Versorgerkassen mit ihren vielen Rentnerinnen und Rentnern hätten ihren Beitrag sicherlich um einen ganzen Prozentpunkt oder mehr anheben müssen. Die Kassen mit mehrheitlich jungen und gesunden Versicherten wären mit einer weitaus niedrigeren Anhebung ausgekommen. Die Schere hätte sich weiter geöffnet. Der unfaire Wettbewerb hätte sich weiter verschärft. Und dies wollen wir gerade nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Schäfer