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Axel Schäfer
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Frage von Udo H. •

Frage an Axel Schäfer von Udo H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schäfer!

Wann werden die Hartz IV - Bezüge endlich erhöht? Die Lebensmittelpreise sind seit Monaten stark gestiegen. Auch Strom und Heizung werden mindestens ein- mal im Jahr teurer. Fahrtkosten ( Bus oder U-Bahn) sowie Telefon und Internet sind mittlerweile für Hartz IV -Bezieher Luxus geworden.

Mit freundlichen Grüssen
Udo Heuser

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Sehr geehrter Herr Heuser,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihr Anliegen gut nachvollziehen.

Das Arbeitslosengeld II (ALG II) ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Es wurde Anfang 2005 durch das so genannte „Hartz-IV-Gesetz“ eingeführt. Das ALG II fasst die frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe auf der Höhe des soziokulturellen Existenzminimums zusammen.

Dieses so genannte „soziokulturelle Existenzminimum“ ist ein statistisch berechneter Wert, der unter anderem für die Höhe der Regelsätze des ALG II entscheidend ist. Es entspricht den Ausgaben des ärmsten Fünftels der nach ihren Nettoeinkommen geordneten Einpersonenhaushalte, bereinigt um die Sozialhilfeempfänger. Soziokulturell bedeutet in diesem Zusammenhang, dass nicht die Preise eines politisch gesetzten Warenkorbes berücksichtigt werden, sondern die durch Befragungen ermittelten tatsächlichen Ausgaben.

So, wie eben geschildert, berechnet sich der Grundstock des ALG II. Gemäß § 20 Abs. 4 SGB II wird die Regelleistung jeweils zum 1. Juli eines Jahres um den Prozentsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Da nun zum 1. Juli 2008 die Rentensätze um 1,1% angehoben werden, steigt auch die Grundsicherung von 347,00 € auf 351,00 € an.

Grundsätzlich orientiert sich der Rentenwert wiederum an der Entwicklung der versicherungspflichtigen Bruttoentgelte. Sprechen wir beispielsweise über die Anpassung zum 1. Juli 2008, so basiert die Berechnung auf der Wertänderung von 2006 auf 2007. In diese Rentenanpassungsformel fließen jedoch noch viele weitere Faktoren mit ein, unter anderem die demographische Entwicklung in Deutschland.

Zusätzlich werden in einem Fünf-Jahres-Zyklus die Lebenshaltungskosten der Geringverdiener – d.h. der unteren 20% der Einkommensschicht in Deutschland – anhand der Einkommens-Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts in ihrer Entwicklung untersucht. Daraus resultiert ein Gesetzgebungsprozess, der auf o.g. § 20 des SGB II basiert, und in welchem über die Anpassung der Grundsicherung entschieden wird. Es gibt hier keinen Automatismus. Dies wäre gesetzgeberisch nicht realisierbar und auch nicht wünschenswert. Die Einkommen der restlichen Bevölkerung werden auch nicht entsprechend „automatisch“ an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Deutschland angepasst, sondern nach Absprache mit dem jeweiligen Arbeitgeber. Nichtsdestotrotz haben wir im Bundesarbeitsministerium eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene eingerichtet, die in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten Modelle prüft, die auch eine Verkürzung dieses Fünf-Jahres-Zyklus’ beinhalten und eine realistische Abbildung der Einkommensverhältnisse und Verbraucherpreise in Deutschland erlauben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer

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