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Axel Schäfer
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Frage von Kurt S. •

Frage an Axel Schäfer von Kurt S. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Schäfer.
ich wüsste gern ob Sie am 10.06. auch für die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Bedeutung stimmen und wenn ja, welche Gründe dafür maßgeblich sind?

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Sehr geehrter Herr Scheuschner,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag, 11. Juni 2021, auch mit meiner Stimme beschlossen, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite forstbesteht und damit sichergestellt, dass notwendige Regelungen weiterhin gelten können. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Trotz stetig sinkender Inzidenzen bedarf es auch in den nächsten Monaten Regelungen beispielsweise zum Impfen, zum Testen und zur Einreise.

Vorsicht ist auch angesichts neu auftretender Virusvarianten geboten. Wie schnell Zahlen exponentiell steigen können und eine neue Virusvariante eine alte verdrängen kann, hat Deutschland im Winter mit der Alpha-Variante B 1.1.7 erlebt, und ist derzeit in Großbritannien mit der Verbreitung der erstmals in Indien nachgewiesenen Delta-Variante zu sehen.

Damit gelten Regelungen über den 30. Juni hinaus, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Bewältigung der pandemiebedingten Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und auf die Pflege dienen. Das betrifft konkret: Pandemie-relevante Verordnungen wie beispielsweise die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und die Corona-Einreiseverordnung.

Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist zudem Voraussetzung für die speziellen Maßnahmen, die die Bundesländer auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen können.

Der Bundestagsbeschluss vom 11. Juni 2021 ist die vierte Verlängerung. Erstmals hatte der Bundestag am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, verlängert wurde die Feststellung am 18. November 2020 sowie am 4. März 2021.

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung das Fortbestehen beschließt. Pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen, Rechtsverordnungen und die Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern knüpfen an die Feststellung dieser epidemischen Lage an.

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Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer (Bochum)

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