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Axel Schäfer
SPD
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Frage von Petra L. •

Frage an Axel Schäfer von Petra L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schäfer,
ich bin entsetzt darüber, wie einig sich die Parteien sind, den Schutz der persönlich Daten unter anderem durch die Vorratsspeicherung der Daten aufzugeben. Meiner Ansicht nach, wird jeder Bundesbürger per se erstmal durchleuchtet. Mich interessieren die wichtigen Gründe, die eine Auswertung der Telefondaten gestatten.
Gerne würde ich Ihre Gründe für die Zustimmung zu diesem Gesetz erfahren, gerne auch im persönlichen Gespräch.

Ihre Wählerin

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Langensiepen,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vorratsdatenspeicherung.

Wie ich in diesem Forum bereits ausführlich erläutert habe, speichern Kommunikations-unternehmen bereits heute Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken bis zu drei Monate. Künftig sollen diese Verbindungsdaten von Telefon und Email lediglich drei Monate länger gespeichert werden. Es werden in keinem Fall Inhalte der Gespräche bzw. Schreiben gespeichert. Die Verbindungsdaten sollen unzugänglich auf einer Festplatte des Kommunikationsunternehmens bzw. des Internet-Providers gespeichert werden. Sie dürfen dann lediglich bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und bei begründetem Verdacht auf terroristische Pläne angesehen und an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Dies soll auch nur durch einen richterlichen Beschluss angefordert werden können. Die Polizei wird auf die Daten nicht eigenmächtig zugreifen können.

Beim Internet wird schließlich lediglich gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet. Es werden ebenfalls Daten zur Internettelefonie und bezüglich der E-Mail-Dienste gespeichert. Inhalte, wie immer behauptet wird, also auch Informationen, welche Websites benutzt werden, werden auch hier nicht gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z.B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert werden.

EU-Richtlinien müssen von den Mitgliedsstaaten grundsätzlich einvernehmlich mit den Grundsätzen der jeweiligen Verfassung umgesetzt werden. Sie können sich darauf verlassen, dass die Kompatibilität der Richtlinie mit unserem Grundgesetz vor dem In-Kraft-Treten eingehend von Rechtsexperten überprüft wird.

Der Rechtsstaat beschneidet mit diesem Gesetz nicht – wie von Ihnen behauptet – die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Würde des Menschen. Wir wollen mit diesem Gesetz einen Schritt gehen, um die Bürger vor terroristischen Handlungen zu schützen. Dieses Gesetz trifft jeden Bürger und jede Bürgerin Deutschlands auch persönlich – und somit auch die, die für das in Kraft treten dieses Gesetzes verantwortlich zeichnen. Wie ich Ihnen schon zu Anfang erklärt habe: Die gespeicherten Daten dürfen nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und bei begründetem Verdacht auf terroristische Pläne durch einen richterlichen Beschluss von der Polizei angesehen und an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Nur deshalb hat dieses Gesetz vergangene Woche bei der Abstimmung im Bundestag meine Zustimmung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer

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