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Axel Schäfer
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Frage von Jochen K. •

Frage an Axel Schäfer von Jochen K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schäfer,

wie stehen Sie zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in dem die Offenlegung der Nebenbeschäftigungen und damit verbundenen Nebeneinkünfte verlangt wird? Werden Sie sich dafür einsetzen das nicht nur die ungefähre Einkommenshöhen angeben werden ( "über 7000,00 Euro), sondern der genaue Betrag denn erst dann können wir wirklich von gläsernen Abgeordneten sprechen und gewinnen einen besseren Überblick über Entscheidungsfindungen in dieser Republik.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Kewitz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kewitz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Offenlegung von Nebeneinkünften. In der Forderung nach völliger Transparenz bei den Nebeneinkünften der Abgeordneten stimme ich Ihnen zu.

Wie Sie selbst halte auch ich eine umfassende Offenlegung der Nebeneinkünfte für äußerst wichtig setze mich für die Einhaltung und konsequente Durchsetzung diesbezogener Regelungen ein. Um dem berechtigten Interesse der Bevölkerung nach mehr Transparenz im Parlament Rechnung zu tragen, wurden die Regeln über die Angabe und Veröffentlichung von Tätigkeiten und Einkommen für die Mitglieder des Deutschen Bundestages klarer gefasst und verschärft. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Regelung nach einigen Skandalfällen bei Abgeordneten anderer Fraktionen in der letzten Legislaturperiode von SPD und Grünen erarbeitet worden ist. Wir haben dabei der Transparenz und der Informationspflicht der Abgeordneten gegenüber der Öffentlichkeit Rechnung getragen. Ebenso wurden der Datenschutz, der Schutz von eventuellen Kunden oder Mandanten, wie auch die Wahrung der Interessen von Unternehmern vor zu tiefen Einblicken durch die Konkurrenz, berücksichtigt.

Diese Regelung wurde gegen den massiven Widerstand aus den Reihen der damaligen Opposition von CDU/CSU und FDP durchgesetzt. Es war ein großer Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion, dass wir diese Form der Offenlegungspflicht auch in der Konstellation der Großen Koalition in der Geschäftsordnung des 16. Deutschen Bundestages festschreiben konnten.

Die Klagen einzelner Parlamentarier gegen die Offenlegungspflicht waren zwar zulässig, denn auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben das Recht, beim Bundesverfassungsgericht Klage zu erheben. Auch die Aussetzung der Regelung bis zur Urteilsfindung des Bundesverfassungsgerichts durch den Bundestagspräsidenten war rechtlich nicht zu beanstanden, politisch vertrete ich aber eine völlig andere Position als Herr Lammert.

Berechtigterweise wurden die Klagen gegen die Veröffentlichungspflicht nun vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Durch dieses Urteil haben wird endlich Rechtssicherheit in dieser Frage erhalten und die Nebeneinkünfte der Parlamentarier werden für jeden Bürger zugänglich im Internet veröffentlicht. Im Übrigen bin ich sicher, dass eine umfassende Offenlegung von Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten für die Öffentlichkeit deutlich machen wird, dass dieses Thema angesichts der bekannten Einzelfälle überbewertet ist. Ich glaube, dass bestimmte Spekulationen und pauschale Verdächtigungen von interessierter Seite ihre Grundlage verlieren. Der weit überwiegende Teil der Abgeordneten verhält sich korrekt.

Ein Manko besteht meiner Ansicht jedoch in der Formulierung der Offenlegungs-Regelung. Nebentätigkeiten werden definiert als Arbeiten gegen Bezahlung bzw. mit geldwerten Vorteilen. Nur diese sollten meiner Ansicht nach im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages veröffentlicht werden.

Zur Erläuterung: Nebentätigkeiten sind im Rechtsverständnis der meisten Menschen (und auch in der Praxis der Nebentätigkeitsverordnung des öffentlichen Dienstes) immer mit Einkünften verbunden. Unentgeltliche Tätigkeiten sind in aller Regel Ehrenämter. Diese passen rechtlich und tatsächlich nicht in die Kategorie des § 1 Abs. 4 und 5 VR. Als Vizepräsident der Europäischen Bewegung Deutschland e.V. muss ich bei allen Tagungen sowohl Fahrt als auch Übernachtungskosten selbst tragen, Aufwandsentschädigungen erhalte ich nicht. Gleiches gilt für mein Amt als Stellvertreter Vorsitzender des Heinz-Kühn-Bildungswerks. Dort zahle ich sogar noch einen Mitgliedsbeitrag. Dass Regelungsbedarf in der Abgrenzung zwischen (bezahlter) Nebentätigkeit und (unentgeltlichem) Ehrenamt besteht, zeigt auch die Praxis im Deutschen Bundestag. Hier gibt es Abgeordnete, die mit Nebentätigkeiten im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft erhebliche Einkünfte erzielen - und solche, die als Senator einer Karnevalsgesellschaft nicht nur keine Einkünfte erzielen, sondern noch Beiträge bzw. Spenden aus eigener Tasche leisten müssen. Beides als Formen von „Nebentätigkeiten“ zu klassifizieren, ist meiner Ansicht nach geradezu absurd: Etwas, wofür man Geld bekommt, ist etwas anderes als das, wofür man Geld bezahlen muss. Beides in einer Veröffentlichungsliste aufzuführen, kann von der Sache her nicht richtig sein und führt in der Öffentlichkeit nicht zu mehr Transparenz, sondern nur zur Verwirrung.
Hier besteht meines Erachtens nach weiterhin dringender Regelungsbedarf. Zudem bin ich wie Sie der Ansicht, dass die Offenlegung der Nebeneinkünfte im 3-Stufen-System nicht transparent genug ist. Ich setze mich daher für die Offenlegung der genauen Höhe der Einkünfte von Abgeordneten ein.

Seit meiner Wahl ins Parlament lege ich regelmäßig alle Einkünfte offen. Auf meiner Homepage www.axelschaefermdb.de können Sie sich jederzeit informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer

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