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Axel Schäfer
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Frage von Sebastian Stephan K. •

Frage an Axel Schäfer von Sebastian Stephan K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schäfer,

mit Sorge beobachte ich, wie Herr Innenminister Dr. Schäuble die Einrichtung eines Überwachungsstaats unter dem Deckmantel der Abwehr von Terrorgefahr vorantreibt. Dazu zähle ich unter anderem

* die Online-Durchsuchung von PCs,

* die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten,

* die Aufnahme von biometrischen Merkmalen in Ausweisdokumenten,

* Verwendung der Mautdaten zur Aufklärung von Straftaten.

Keine der Maßnahmen ist geeignet um die Sicherheit der Bürger in Deutschland signifikant bezüglich eines Terroranschlags zu erhöhen. Gleichzeitig forcieren aber alle Maßnahmen einen massiven Abbau der Grundrechte aller Bürger.

Noch gefährlicher wird es aber, wenn alle gesammelten Daten eines Tages miteinander verknüpft werden. Das wird nicht passieren? Ich erinnere noch mal an das Versprechen zur Nutzung der Mautdaten zu reinen Abrechnungszwecken.

Ich erwarte von der Politik den Schutz meiner Sicherheit - aber auch meiner Freiheit und meiner persönlichen Daten. Über die letzten Jahren betrachtet, gewinnt man aber immer mehr den Eindruck, dass Datenschutz als etwas lästiges angesehen wird. Anders kann ich mir auch nicht die Einigung zur Weitergabe von Fluggastdaten an die USA erklären. In dem Abkommen wird auf keinerlei Datenschutz in den USA bestanden. Was passiert mit meinen Daten dort?

Für mich sind die Äußerungen und Vorschläge von Innenminister Dr. Schäuble sowie die weiteren angesprochenen Maßnahmen im Kampf gegen den Terror nicht tragbar. Sie bringen keine Sicherheit, sondern manifestieren einen polizeilichen Überwachungsstaat.

Ich würde mich freuen, ihre Position zu den Handlungen und Gesetzesinitiativen von Herrn Dr. Schäuble zu erläutern, und wie Sie den Wert des Datenschutzes in der heutigen Zeit beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Kelm

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Sehr geehrter Herr Kelm,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich stimme Ihnen zu, dass Maßnahmen zur inneren Sicherheit und persönliche Freiheit in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen. Die Experten der SPD-Bundestagsfraktion setzen sich deshalb für einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und einer effektiven Bekämpfung von Kriminalität ein. Ich möchte im Folgenden kurz auf die von Ihnen angesprochenen Punkte eingehen.

1. Online-Durchsuchung

Keine Frage: Wir müssen terroristische Bedrohungen sehr ernst nehmen. Die SPD-Bundestagsfraktion befürwortet daher auch die Novellierung des Bundeskriminalamtsgesetzes, mit dem die neuen Befugnisse zur Terrorismusabwehr gesetzlich umgesetzt werden sollen. Dies beinhaltet auch die Rasterfahndung, die akustische Wohnraumüberwachung und die Telefonüberwachung. Es ist äußerst bedauerlich, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die dringend notwendige gesetzliche Grundlage für den Einsatz des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr unnötigerweise mit der Online-Durchsuchung verknüpft. Diese sog. Online-Durchsuchung ist ein völlig neues Ermittlungsinstrument und bislang ohne Vorbild bei den Länder-Polizeien. Eine Online-Durchsuchung hat mit dem, was wir in Deutschland unter Durchsuchung verstehen, nichts zu tun. Durchsuchungen sind offen und nicht heimlich. Und offen heißt, dass der Beschuldigte währenddessen anwesend ist.

Meiner Meinung nach wäre die sogenannte Online-Durchsuchung ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, und würde eine völlig neue Qualität staatlicher Überwachung bedeuten. Die Überwachung, die von BM Schäuble geplant ist, geschieht heimlich. Der Betroffene weiß nicht, dass er zum Objekt staatlicher Maßnahmen wird und kann sich deshalb auch nicht rechtlich dagegen wehren. Es geht bei dieser heimlichen Maßnahme nicht um die Überwachung von Kommunikation. Bei der schon heute zulässigen Kontrolle des Telefons oder der akustischen Wohnraumüberwachung gibt der Betroffene Informationen an einen Dritten weiter. Wer aber sein Tagebuch am PC schreibt und mit einem Passwort geschützt, der vertraut darauf, dass er allein Zugriff auf seine Daten hat. Zudem würde der Staat virtuell in eine Wohnung eindringen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist jedoch vom Grundgesetz ganz besonders geschützt.
Wir werden daher intensiv prüfen, ob die Online-Durchsuchung zur Terrorismusabwehr geeignet und verfassungsrechtlich verantwortbar ist.

2. Vorratsdatenspeicherung

Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt sowohl ihre Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch ihre Verpflichtung für Bürgerrechte ernst. Der deutschen Regierung ist es auf europäischer Ebene gelungen, die "Vorratsdatenspeicherung" auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist. Die Mindestspeicherpflicht beträgt nun nur noch sechs statt der anfänglich geplanten 12 Monate.

Schon heute können Kommunikationsunternehmen Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken bis zu drei Monate speichern. Künftig sollen diese Verbindungsdaten von Telefon und Email sechs Monate gespeichert werden. Deutschland liegt damit am unteren Rand der Vorgabe aus der Europäischen Union. Es werden in keinem Fall Inhalte der Gespräche bzw. Schreiben gespeichert. Die Verbindungsdaten werden unzugänglich auf einer Festplatte des Kommunikationsunternehmens bzw. des Internet-Providers gespeichert. Sie dürfen lediglich bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und bei begründetem Verdacht auf terroristische Pläne angesehen und an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Dies kann auch nur durch einen richterlichen Beschluss angefordert werden. Die Polizei kann auf die Daten nicht eigenmächtig zugreifen. Zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern werden Einschränkungen bei dieser Regelung gemacht.

3. Aufnahme von biometrischen Merkmalen in Ausweisdokumenten

In Zukunft sollen Pässe biometrische Daten, wie Lichtbild und Fingerabdrücke, enthalten. Dies geht auf eine europäische Verordnung zurück, die nun mit der Änderung des Passgesetzes, das am 24. Mai diesen Jahres vom Bundestag beschlossen wurde, in Deutschland umgesetzt wird. Außerdem enthält das Gesetz weitere Regelungen zur Erfassung, Übermittlung und Speicherung von Fingerabdrücken und zur Verwendung der biometrischen Daten bei Passkontrollen. Während der Beratungen in der Koalition konnten wird die Forderung des Koalitionspartners erfolgreich zurückweisen, Fingerabdrücke bei den Passbehörden nach Passausgabe dauerhaft zu speichern. Jetzt bleibt es bei der ausschließlichen Speicherung der Fingerabdrücke im Pass. Zudem wird es keine Erlaubnis zum Abgleich der in den Pässen gespeicherten Fingerabdrücke mit Fahndungsdateien geben. Der Fingerabdruck darf ausschließlich zum Vergleich von Pass und Passbesitzer verwendet werden.

4. Verwendung von Mautdaten zur Aufklärung von Straftaten

Neben den fahrtbezogenen Daten (Höhe der Maut, befahrene Strecke, Ort und Zeit der Mautentrichtung etc.) können bei der Lkw-Maut auch andere Daten anfallen, wie ein Bild vom Fahrzeug, der Name des Fahrers oder das Kennzeichen des Fahrzeugs. Bislang dürfen diese Kontrolldaten ebenso wie die fahrtbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Autobahnmautgesetzes bearbeitet und genutzt werden.

Bei mehreren Kriminalfällen der letzten Jahre hätte die Auskunft über Mautdaten jedoch für einen schnellen Ermittlungserfolg entscheidend sein können. Die Bundesregierung befürwortet deshalb eine Erweiterung der Zweckbindung auf Zwecke der Strafverfolgung und gegebenenfalls der Gefahrenabwehr. Nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion muss eine Öffnung der Zweckbindungsregelung im Autobahnmautgesetz auf jeden Fall sehr eng gefasst sein.

Es ist grundsätzlich wichtig, dass eine sachliche Diskussion geführt wird, die sich eben nicht von der Terrorangst leiten lässt, sondern an rechtlich Vertretbarem orientiert. Es ist der Sache nicht förderlich, unausgefeilte „Denkanstöße“ in der Presse zu äußern. Die Wahrung der Menschenwürde, das Folterverbot, der Schutz von Freiheit, Eigentum und körperlicher Unversehrtheit sind absolut schützenswerte Rechtsgüter und Hauptaufgaben des demokratischen Staates. Das darf man trotz der gesteigerten Terrorgefahr nicht aus den Augen verlieren. Diese Verantwortung nimmt die SPD-Bundestagsfraktion sehr ernst.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Schäfer

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