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Axel Schäfer
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Frage von Dominik S. •

Frage an Axel Schäfer von Dominik S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Hr. Schäfer,

ich würde Sie gerne nach Ihrer Meinung zu den jüngsten Äusserungen Ihres Kollegen Hr. Schäuble befragen, da ich inzwischen tief besorgt bin.

Ich empfinde diese ungeheuerlich. Bereits zweimal äusserte er sich dahingehend, dass die Unschuldsvermutung nur noch in ausgewählten, nicht mehr in allen Fällen gelten soll. Auch wenn es einen Unterschied zwischen Strafverfahrensrecht und Polizeirecht zwecks Prävention gibt, gehört die Unschuldsvermutung doch zum Verhältnismäßigkeitsprinzip, welches ebenso in der Gefahrenabwehr gilt. Ein Versuch, eines von beiden oder beide Auszuhebeln, stellt einen eklatanten Angriff gegen unsere Verfassung dar. Diese ist kein lästiges Hindernis, wie von Hr. Schäuble offenbar so empfunden, sondern sind der Kern unseres Staates.

Hr. Schäuble steuert darauf hin, willkürlich Bürger zu Feinden zu erklären, die weniger Rechte haben als andere Verdächtige.

In diesem Zusammenhang sehe ich auch einige weitere geplante Maßnahmen (Vorratsdatenspeicherung, Speicherung von Passfotos und evtl. Fingerabdrücken, Auswertung der Mautdaten etc.), die alle Bürger unter einen Generalverdacht stellen. Niemand wird einen Staat achten, der seine Bürger wahllos wie potentielle Straftäter behandelt.

Ebenso bestürzt mich die offene Aussage Schäubles, durch Folter erlangte Informationen verwerten zu wollen. Dadurch schafft er einen Markt für solche Informationen und fördet die Anwendung von Folter (wird diese dann von anderen Staaten fuer uns erledigt?).

Wie ist Ihr Standpunkt zu diesem Thema?
Falls Sie meinen Standpunkt teilen, möchte Sie bitten, sich diesen und ähnlichen Angriffen auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung jetzt und in Zukunft im Kreis ihrer Fraktionskollegen und im Bundestag vehement entgegenzustellen, damit das Leben hier auch in einige Jahren noch lebenswert ist wir unsere Grundrechte nicht für ein falsches Gefühl von Sicherheit opfern.

Vielen Dank,
Dominik Schäfer

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SPD

Sehr geehrter Herr Schäfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Innere Sicherheit“. Ich kann Ihre Bedenken durchaus verstehen und lehne einen präventiven Sicherheitsstaat ebenso wie Sie ab.

Bei der Debatte um die Verschärfung der Sicherheitsgesetze geht es im Grunde genommen immer wieder um die Frage, wie sehr die Rechte aller Bürger eingeschränkt werden dürfen, um die Gefahr von Terroranschlägen abwehren zu können. Die von Ihnen angesprochenen Ideen und Vorschläge von Innenminister Schäuble lehnt die SPD-Bundestagsfraktion jedoch vehement ab. Auch im Strafrecht muss die Unschuldsvermutung uneingeschränkt auch für Terrorverdächtige gelten. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich auch strikt gegen die von Bundesinnenminister Schäuble geforderte digitalisierte Speicherung der Fingerabdrücke auf den Personalausweisen aus. Gemeinsam mit meinen sozialdemokratischen Kollegen im Deutschen Bundestag sehe ich im Bereich der Inneren Sicherheit keinen Nachholbedarf. Otto Schily hat als sozialdemokratischer Innenminister sieben Jahre lang gute Arbeit geleistet und gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion dafür gesorgt, dass man in Deutschland, insbesondere nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001, weiter sicher leben kann und dabei gleichzeitig die Bürgerrechte gewahrt bleiben.

Für uns ist in der Diskussion um die innere Sicherheit ausschlaggebend, dass bürgerliche Freiheiten nicht aufs Spiel gesetzt werden. Wenn der Bundesinnenminister seine Vorschläge in schriftlicher Form vorlegt, werden die Fachexperten der SPD-Bundestagsfraktion mit einer klaren Position in die Gespräche mit der CDU/CSU gehen. Voraussetzung muss jedoch sein, dass diese Diskussion nicht über die Medien, sondern unter den Fachpolitikern stattfindet.

Zum Thema Vorratsdatenspeicherung darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt ihre Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung und ihre Verpflichtung für Bürgerrechte ernst. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in Brüssel ihre Vorbehalte gegen die EU-Regelung zur „Vorratsdatenspeicherung“ deutlich gemacht. Mittlerweile konnten wir einen zufrieden stellenden Kompromiss erzielen, dem letztlich auch das Europäische Parlament zustimmte.

Die Initiatoren der „Vorratsdatenspeicherung“ auf EU-Ebene hatten mit den anfänglichen Entwürfen weitergehendes vorgesehen: So sollte die Mindestspeicherfrist zwölf Monate betragen. Durch lange und intensive Verhandlung ist erreicht worden, dass es jetzt nur noch sechs Monate sind. In der Praxis bedeutet das, dass die Unternehmen, die die relevanten Daten heute bereits für erhebliche Zeiträume zu geschäftlichen Zwecken aufbewahren, keine wesentlich längeren Speicherungen vornehmen müssen als bisher. Ursprünglich sollten auch sog. „erfolglose Anrufversuche“ gespeichert werden. Damit konnten wir nicht einverstanden sein, denn die Speicherung dieser Daten wäre für die Telekommunikationsunternehmen sehr teuer geworden. Zudem gibt es keinen Bedarf für die Speicherung einer solchen Flut von Daten. Auch dieses Thema ist vom Tisch: „erfolglose Anrufversuche“ müssen grundsätzlich nicht gespeichert werden. Ebenfalls sollten Standortdaten am Ende von Mobilfunkverbindungen gespeichert werden. Der Vorschlag wurde gekippt und somit verhindert, dass durch das Anlegen von engmaschigen Bewegungsprofilen in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

Beim Internet wird schließlich lediglich gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet. Es werden ebenfalls Daten zur Internettelefonie und bezüglich der E-Mail-Dienste gespeichert. Inhalte, wie immer behauptet wird, also auch Informationen, welche Websites benutzt werden, werden auch hier nicht gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z.B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert werden.

Der deutschen Regierung ist es auf europäischer Ebene gelungen, die „Vorratsdatenspeicherung“ auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist. Grundsätzlich ist die bis Herbst 2007 umzusetzende Richtlinie von der EU vorgegeben und die Mitgliedstaaten sind zur Einführung von Speicherungspflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten verpflichtet. Dies soll lediglich zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung erfolgen. Vorgegeben sind eine Mindestspeicherungsdauer von sechs und eine Höchstspeicherungsdauer von 24 Monaten. Mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung von 6 Monaten liegt Deutschland damit am unteren Rand der Vorgabe aus der Europäischen Union.

Schon heute können Kommunikationsunternehmen Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken bis zu drei Monate speichern. Künftig sollen diese Verbindungsdaten von Telefon und Email sechs Monate gespeichert werden. Es werden in keinem Fall Inhalte der Gespräche bzw. Schreiben gespeichert. Die Verbindungsdaten werden unzugänglich auf einer Festplatte des Kommunikationsunternehmens bzw. des Internet-Providers gespeichert. Sie dürfen lediglich bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und bei begründetem Verdacht auf terroristische Pläne angesehen und an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Dies kann auch nur durch einen richterlichen Beschluss angefordert werden. Die Polizei kann auf die Daten nicht eigenmächtig zugreifen. Über die endgültige Ausgestaltung der künftigen gesetzlichen Regelung wird zurzeit beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer

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