Frage an Axel Schäfer von Carl-D.A. L. bezüglich Verbraucherschutz
Die aktuelle Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldenberatung: Umsetzung der dreijährigen Entschuldungszeit der EU-Richtlinie
für Verbraucherinsolvenzverfahren noch vor Weihnachten dieses Jahres.
Wie sehen Sie das?
Gruß
L., Diplom-Jurist (RUB)
1. Vorsitzender Bochumer Schuldner-Schutz e.V.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre anregende Frage. Politik lebt vom Austausch. Daher freue ich mich über jede demokratische Art der Beteiligung der Bochumer Bürgerinnen und Bürger.
Auf Grundlage des aktuellen Sachstandes kann ich jetzt umfassend Stellung nehmen:
Ich und auch die SPD begrüßen die Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz. Wir teilen ebenfalls den Standpunkt, dass die von der Richtlinie ausgesprochene Empfehlung, die dreijährige Frist auch auf Verbraucher anzuwenden (Erwägungsgrund 21 der Richtlinie).
Die Forderung der „Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldenberatung“ diese Regelung noch bis Ende 2019 zu implementieren, wird voraussichtlich nicht nachgekommen. Die Richtlinie ist umfangreich und statuiert einen tiefgreifenden Regelungsgehalt. Das BMJV wird voraussichtlich erst 2020 einen umfassenden Gesetzesentwurf zur Umsetzung vorlegen, womit die Zweijahresumsetzungsfrist noch nicht einmal ausgereizt wird.
Die Forderung der Gemeinschaft ist selbstredend von Schuldnerschutzgesichtspunkten motiviert, die ich natürlich unterstütze. Man fällt viel zu leicht in eine Schuldenfalle, an der man jahrelang zu zehren hat.
Eine schnelle Umsetzung schafft – und das sehen Sie vermutlich ebenso – Planungs- und Rechtssicherheit. Jedoch dient allein die (drohende) Umsetzung der Richtlinie schon den Belangen der Schuldner. So entfaltet eine Richtlinie vor einfachgesetzlicher Geltung Wirkung (ob dies auch für Empfehlungen gilt, ist zwar nicht höchstrichterlich geklärt, wenn aber ein Staat sich für ebendiese schon im Gesetzgebungsprozess entscheidet, ist mit einer Übertragung der Prinzipien zu rechnen).
Mit der Richtlinie ist der richtige Weg eingeschlagen. Dass sie nicht sofort umgesetzt werden kann, ist tragisch, muss aber auch im Kontext des umfangreichen Regelungsgehaltes betrachtet werden. Fehler bei der Umsetzung kommen der Bundesrepublik und damit auch dem Steuerzahler teuer zu stehen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Schäfer