Frage an Axel Schäfer von Dominik K. bezüglich Innere Sicherheit
Werden Sie für die Vorratsdatenspeicherung stimmen?
Sehr geehrter Herr Krause,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. April 2015, die ich gerne beantworte:
Am 15. April hat Bundesjustizminister Heiko Maas seine Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vorgelegt.
Mit diesem Vorschlag soll eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau bezeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von Diensten der elektronischen Post – also Email – eingeführt werden.
Oberste Richtschnur aller Regelungen sind für uns die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes. Die von Justizminister vorgelegten Leitlinien sind viel restriktiver als das von „Karlsruhe“ aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, viel restriktiver als die aufgehobene EU-Richtlinie und auch viel restriktiver als das, was CDU/CSU wollen:
- Gespeichert werden müssen nur genau bezeichnete Verkehrsdaten, die bei der Telefonkommunikation anfallen (Rufnummer, Beginn und Ende des Telefonats, im Fall von Internet-Telefondiensten auch die IP-Adressen). Zeitraum: zehn Wochen.
- Für die Bezeichnung der Funkzellen, die durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzt werden, gilt eine deutlich kürzere Speicherfrist von vier Wochen. Diese ist vorgesehen, weil über Funkzellendaten eine Bestimmung des Aufenthaltsort des Mobilfunknutzers möglich ist und wir nicht wollen, dass mittels dieser Daten auch Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellt werden können. Zusätzlich muss im richterlichen Anordnungsbeschluss einzelfallbezogen begründet werden, warum der Abruf von Funkzellendaten erforderlich und angemessen ist. Anders als etwa in Frankreich dürfen Kommunikationsinhalte und aufgerufene Internetseiten nicht gespeichert werden.
- Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Datenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich. In Fällen von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten oder Ärzten unterliegen sie einem Verwertungsverbot. Dies gilt auch bei Zufallsfunden.
- Wichtig ist, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten transparent und restriktiv geregelt ist: Es gibt einen strengen Richtervorbehalt, d.h. nur auf richterlichen Beschluss hin dürfen Ermittlungsbehörden die Daten abrufen und es gibt keine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft oder der Polizei. Im Vergleich zu der vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist der von Minister Maas vorgelegte Straftatenkatalog deutlich reduziert worden. Der Abruf von Daten wird nur für schwerste Straftaten möglich sein. Darüber hinaus müssen die Betroffenen grundsätzlich über jeden Abruf informiert werden. Nach Ablauf der Speicherfrist von zehn bzw. vier Wochen müssen die gespeicherten Daten gelöscht werden. Verstöße gegen die Löschpflichten oder die Weitergabe haben strenge Sanktionen für die Diensteanbieter zur Folge.
- Die Leitlinien enthalten zudem eine datenschutzrechtliche Verbesserung zur geltenden Rechtslage: Das Gesetz wird die Befugnis der Ermittlungsbehörden zum Abruf der genannten Daten abschließend regeln. Speichert ein TK-Anbieter weiterhin die Daten über den verpflichtend vorgegebenen Zeitraum hinaus auf Grund einer anderen Rechtsgrundlage, z.B. zu Zwecken der Vertragserfüllung, so ist der Abruf gesetzlich nach zehn bzw. vier Wochen untersagt.
- Um Sicherheit zu gewährleisten, werden die Diensteanbieter zudem verpflichtet, die gespeicherten Daten zu schützen. Auch müssen die verwendeten Server innerhalb Deutschlands stehen. Wenn Diensteanbieter mit den Speicherungen Datenhandel treiben und diese unbefugt an Dritte weitergeben, soll dies zukünftig nach dem neu zu schaffenden Tatbestand der Datenhehlerei unter Strafe gestellt werden.
Die Leitlinien sind meiner Einschätzung nach eine gute Grundlage für die weitere Debatte und das anstehende parlamentarische Verfahren. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dafür Sorge tragen, dass sich die obigen Grundsätze ohne Ausnahmen und Abstriche auch in den gesetzlichen Detailregelungen wiederfinden. Ich bin mir sicher, dass am Ende ein ausgewogener Kompromiss stehen wird. Deutschland hätte damit zugleich die strikteste Regelung zur Speicherung von Verkehrsdaten in ganz Europa.
Es wäre schön, wenn Sie den Gesetzgebungsgang verfolgen und mit mir im Gespräch bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Schäfer MdB