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Axel Schäfer
SPD
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Frage von Willi M. •

Frage an Axel Schäfer von Willi M. bezüglich Wirtschaft

Ich wurde durch Ihren Leserbrief f ü r TTIP in ver.di-publik auf Sie aufmerksam. Wegen des kanadischen Schwesterabkommen zu TTIP drohte Vattenfall der Freien und Hansestadt Hamburg bereits mit einer gewaltigen Geldforderung (4,2 Mrd. Euro laut Zeitung) und die hamburger Umweltbehörde knickte ein. Sie genehmigte daraufhin ein Kraftwerk mit Umweltschutzauflagen in
light-Version zum Nachteil der Bevölkerung.
Warum warnt Sie Ihr Gewissen, dass Sie laut Artikel 38,1 GG haben, nicht vor TTIP?
Sie sollten die Interessen der Wähler vertreten und uns Bürger vor dem drohenden Ausbluten wegen gewaltiger Geldforderungen (in geheimen Verrhandlungen ausgekungelt und von geheimen Schiedsgerichten ohne Kontrolle bestätigt) bewahren.
Artikel 38,1 GG setzt bei jedem Mitglied des Deutschen Bundestages ein Gewissen voraus. Laut Artikel 38,1 GG sind Sie auch nicht an Weisungen und Aufträge gebunden. Diese Bestimmung schützt Sie auch laut Auskunft des Petitionsausschusses vor dem Antworten an fragende Bürger.
Mich interessiert Ihr Gewissen in Bezug zu TTIP und warum werden die Verhandlungen dazu geheim, unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt? Was soll vor den Bürgern verheimlicht werden?

Willi Mittelstädt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mittelstädt,

wie ich Ihnen bereits in einem persönlichen Telefonat und mehrfach per E-Mail mitgeteilt habe, sind die Verhandlungen über das geplante Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA noch nicht abgeschlossen. Ob der Deutsche Bundestag dem Abkommen zustimmen wird oder es gar ablehnt, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, da schlichtweg noch kein Dokument vorliegt.

Die SPD steht Handelsabkommen grundsätzlich offen gegenüber. Doch dürfen solch Verträge weder zu einer Absenkung von gesetzten Standards, noch zur Aushöhlung der Demokratie oder der Justiz führen, daher gehört der Inhalt wie bei allen Vereinbarungen auf den Prüfstand. Nur macht es für beide Seiten des Atlantiks wenig Sinn, wenn darüber gesprochen wird, was im Abkommen nicht enthalten sein darf und welche "rote Linien" nicht zu überschreiten sind, wenn die Verhandlungen noch laufen.

Meine sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament, meine Fraktion und Partei in Deutschland sowie der SPD-Vorsitzende und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel werben seit geraumer Zeit für offene und transparente Verhandlungen. Mit Erfolg! So führte die EU-Kommission 2014 ein Konsultationsverfahren durch, bei dem mehr als 149.399 Eingaben vorlagen. Der Hauptkritikpunkt galt den geplanten "Schiedsgerichten zum Investorenschutz".

Für investierende Unternehmen sind ausländische Direktinvestitionen mit erheblichen politischen Langzeitrisiken verbunden. Solch Risiken treten in vielfältiger Form auf, darunter die Enteignung durch Verstaatlichung, die indirekte oder schleichende Enteignung durch diskriminierendes, intransparentes und widersprüchliches regulatorisches Handeln des Gastlandes oder auch Vertragsbruch beziehungsweise -kündigung. Der nationale Rechtschutz im Gastland reicht nicht immer zur Absicherung gegen diese Risiken aus. Darüber hinaus haben einige Länder der EU ein verstärktes Interesse: sie erhoffen sich so mehr ausländische Direktinvestitionen.

Somit sind unabhängige Instanzen auch aus deutscher Sicht zu begrüßen. DOCH teile ich die Einschätzung meines Parteivorsitzenden Gabriel, dass die Verfahren in Schiedsgerichten reformiert werden müssen. Es kann nicht sein, dass alles unter den Ausschluss, inkl. der Presse und unabhängiger Personen verhandelt und somit direkt oder indirekt Druck auf das Gastland ausgeübt wird. Auch müssen Schutzmechanismen gegen unseriöse Klagen sowie Ausnahmeklauseln für Regulierungen im öffentlichen Interesse verankert werden.

Eines darf man aber nicht vergessen: Deutschland hat bis heute schon 131 Investitionsschutzabkommen ratifiziert. Deutsche Firmen klagten im Ausland schon mehr als 27-mal, hingegen Deutschland "nur" dreimal zuletzt wegen dem Zick-Zack-Kurs der damaligen Schwarz-Gelben Bundesregierung zum Atomausstieg, verklagt wurde. Dies ist KEIN Freibrief, doch zeigt es die Notwendigkeit einer (reformbedürftigen) unabhängigen Instanz.

Sie sehen, sehr geehrter Herr Mittelstädt, dass es weder um ein "Ausbluten" noch um "verheimlichen" der Sachstände geht. Die EU-Kommission veröffentlicht auch auf Druck der deutschen Bundesregierung immer wieder Dokumente, die sie auf deren Homepage abrufen können. Es gilt nun die Ergebnisse abzuwarten, um dann ein überlegtes Votum abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer MdB

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