Frage an Axel Schäfer von Stephan K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Schäfer,
wie ist ihre Position zum aktuellen Entwurf zur Änderung der Telemediengesetzes ( http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/telemedienaenderungsgesetz,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf )?
Glabuen Sie, dass die der dort formulierte Entwurf wirklich im Stande ist die verbreitung von WLAN-Hostpots zu fördern und ist es aus ihrer Sicht hilfreich wirklich offenes WLAN, ohne zwingende Identifizierung der Nutzer und Verschlüsselung per Störerhaftung nicht tragbar zu machen?
Wie sehen sie in diesem Zusammenhang den Ansatz der Digitalen Gesellschaft, die bereits 2012 einen ähnlichen Gesetzesentwurf vorgeschalgen hat, der allerdings von der Störerhaftung absieht?
Vielen Danke.
Mit freundlichen Grüßen,
Stephan Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für Ihre Fragen zu den geplanten Änderungen des sogenannten Telemediengesetzes (TMG).
Die Bundesregierung hat sich auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des TMG verständigt. Mit dem Entwurf soll der Koalitionsvertrag umgesetzt werden, der vorsieht „die Potentiale von WLAN als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum auszuschöpfen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber durch eine Klarstellung der Haftungsregelungen analog zu Anbietern von Internetzugängen (Access-Provider) zu schaffen“.
Die SPD-Bundesfraktion hätte sich eine weiter gehende Regelung für offene WLANs vorstellen können. Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt insoweit eine Kompromisslösung mit unserem Koalitionspartner dar. Aus meiner Sicht wird dieser Kompromiss der Bundesregierung im Ergebnis zu deutlich mehr öffentlichen WLAN-Angeboten führen, mehr Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter schaffen und das Kommunikationsgeheimnis der Nutzerinnen und Nutzer von offenen WLANs besser schützen. Die offenen Fragen betreffen vor allem die praktische Handhabbarkeit der von den WLAN-Anbietern zu treffenden Vorkehrungen (z.B. mit Blick auf eine niedrigschwellige Einwilligung) und die bestehenden Abgrenzungsprobleme, beispielsweise zwischen geschäftsmäßigen und privaten Anbietern. Unser Ziel ist es, die Zahl der öffentlichen WLAN-Angebote deutlich zu erhöhen und Rechtssicherheit für alle Betreiber zu schaffen. Diese offenen Fragen gilt es im parlamentarischen Verfahren zu klären.
Öffentliche Hotspots sind in vielen Ländern deutlich weiter verbreitet als in Deutschland. So gibt es in der Bundesrepublik durchschnittlich weniger als zwei frei zugängliche Hotspots pro 10.000 Einwohner. Zum Vergleich: In Schweden sind es 10, in Großbritannien knapp 30, in Südkorea gut 37. Viele Kommunen, Hotels, Gastronomen, Einzelhändler, Verkehrsbetriebe, Freiberufler aber auch Bibliotheken und Schulen würden gerne kostenlose und offene Funknetze zur Verfügung stellen und so ihr Angebot attraktiver machen. Sie befürchten allerdings, dass sie für mögliche Rechtsverletzungen, die ihre Nutzerinnen und Nutzer über ihren WLAN-Anschluss begehen könnten, verantwortlich gemacht werden. Dies liegt an der unklaren Rechtslage und an der zum Teil widersprüchlichen Rechtsprechung.
Es ist bislang nicht eindeutig geklärt, ob WLAN-Anbieter als sog. Accessprovider haftungsprivilegiert sind. Haftungsprivilegiert heißt in diesem Fall, dass Zugangsanbieter Rechtsverletzungen ihrer Nutzer nicht zu verantworten haben. Unklar ist zum anderen, ob WLAN-Betreiber als diejenigen, die durch die Überlassung des Hotspots einen Beitrag zu der Rechtsverletzung geleistet haben, als sogenannte Störer auf Unterlassung haften bzw. urheberrechtlichen Abmahnungen Folge leisten müssen.
Genau diese Lücke soll mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes geschlossen und Rechtssicherheit geschaffen werden. Es wird eindeutig klargestellt, dass WLAN-Anbieter wie Access-Provider zu behandeln sind und eine Haftung als Störer nicht in Betracht kommt, wenn bestimmte Sorgfaltspflichten beachtet werden. Somit entspricht der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung in seiner Zielrichtung den von Ihnen geschilderten Forderungen der Digitalen Gesellschaft, wenngleich deren Entwurf nicht zwischen öffentlichen und privaten WLAN-Anbietern und unterschiedlichen Sorgfaltspflichten unterscheidet und insofern weitergehender ist.
Mit der Gesetzesänderung soll eine klare und eindeutige Rechtslage und Rechtssicherheit für alle WLAN-Anbieter geschaffen und das Kommunikationsgeheimnis der Nutzerinnen und Nutzer von offenen WLANs gewahrt werden. Zugleich wird damit ein sicheres Fundament für die vielfältigen innovativen und kreativen Geschäftsmodelle gelegt. Die noch offenen Fragen, insbesondere auch mit Blick auf Abgrenzungsprobleme zwischen den WLAN-Anbietern und mit Blick auf die Handhabbarkeit der zu treffenden Vorkehrungen, werden wir im parlamentarischen Verfahren überprüfen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde an Länder, Verbände und Fachkreise verschickt und der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt. Diese haben nun die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Die Kabinettsbefassung ist nach derzeitigem Stand für Mai bzw. Juni vorgesehen. Bevor der Entwurf das Parlament erreicht, werden also noch einige Monate vergehen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Schäfer