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Axel Schäfer
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Frage von Henning P. •

Frage an Axel Schäfer von Henning P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,
ich habe Fragen zu Ihrem Abstimmungsverhalten bezüglich der Privatisierung der Wasserversorgung.
Bei dem von der Fraktion Bündniss 90/Die Grünen, "Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür", stimmen Sie mit nein und somit gegen eine Privatisierung eines so wichtigen Allgemeinguts.

Beim Antrag der Fraktion die Linke, "Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern", enthalten Sie sich jedoch.

Wie erklären Sie die Diskrepanz in Ihrem Abstimmungsverhalten?

Sind sie nun gegen eine Privatisierung und stehen zu dieser Einstellung oder nicht?
Da Sie bei dem gleichen Thema einmal mit nein stimmen, sich dann jedoch wieder enthalten weiß ich nicht, wie ich als Wähler, ihren Aussagen glauben schenken und vertrauen zu diesen haben soll.

Ist die scheinbare Änderung Ihrer Meinung mit der Fraktion, die den Antrag einbringt, zu begründen?
Sollte Ihr Abstimmverhalten nicht jedoch eigentlich Ihrem Gewissen und den Wählern verpflichtet sein? Dies scheint aber offenbar nicht der treibende Faktor in Ihrer Meinungsbildung zu sein, wieso sollte ich als Wähler mein Vetrauen in einen Politiker/eine Fraktion setzen, die ihre eigenen Meinungen nach dem richtet, wer eine bestimmte Meinung einbringt und nicht aus eigener Überzeugung und zum Wohlwollen des Volkes?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Poelker,

vielen Dank für Ihre Frage vom 22. April, die ich Ihnen gerne beantworte.

Ihr Vorwurf, ich stimme nicht nach meiner eigenen Überzeugung ab, ändere meine Meinung und es gäbe eine Diskrepanz in meinem Abstimmungsverhalten, weise ich mit aller Deutlichkeit zurück. Mit Blick auf die Fakten ist diese Unterstellung auch nicht aufrechtzuerhalten.

Ihre Behauptung, ich habe den Antrag 17/12394 der Grünen zum Thema Wasserprivatisierung abgelehnt, entspricht nicht der Wahrheit. Ich habe mit ja gestimmt, weil er neben dem Schutz der Wasserversorgung explizit auch die anderen betroffenen Bereiche der Daseinsvorsorge wie zum Beispiel die Gesundheitswirtschaft (Krankenhäuser, Altenheime,…) erwähnt.

Bei der Abstimmung zum Antrag 17/12482der Fraktion der Linken habe ich mich der Stimme enthalten. Dies jedoch nicht, weil ich meine Meinung geändert hätte und plötzlich eine Wasserprivatisierung unterstütze, sondern weil mir der Antrag nicht weit genug ging, da er die Effekte der Richtlinie auf andere Aspekte der Daseinsvorsorge nicht thematisiert.

Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch auf den Antrag 17/12519 der SPD-Fraktion zum Thema der Dienstleistungskonzessionen. Wir machen darin eindeutig klar: Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut; eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung muss daher Ziel guter Politik bleiben. Deswegen fordert die SPD-Bundestagsfraktion, öffentliche Träger der Wasserversorgung wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Es gibt keinen Grund, gute und bezahlbare öffentliche Wasserversorgung dem Wettbewerb zu unterwerfen.

Doch die Richtlinie berührt nicht nur den wichtigen Bereich Wasserversorgung: In unserem Antrag weisen wir zudem darauf hin, dass auch andere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, die nicht wie die Strom- und Gasversorgung ausdrücklich liberalisiert worden sind, von der Konzessionsrichtlinie betroffen sind.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet und bestehende Unklarheiten hinsichtlich meines Abstimmungsverhaltens ausgeräumt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer

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