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Axel Schäfer
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Frage von Ursula A. W. •

Frage an Axel Schäfer von Ursula A. W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schäfer,

seit einiger Zeit besteht eine ´Krankenversicherungspflicht´.

Leider haben Sie und Ihre Kollegen dabei übersehen(?), daß Menschen über 55 Jahre in unserem Lande nicht nur benachteiligt, sondern sogar diskriminiert werden.

Selbst wenn man in HartzIV fällt, ist keine gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, den Menschen über 55 zu versichern.

Der Basisbetrag der privaten KVen übersteigt den der gesetzlichen um das Doppelte, was kein Jobcenter bezahlen kann, bzw. bereit ist zu zahlen.

Und nun?
- Versichert ohne zu bezahlen geht nicht.
- Bezahlbar versichert geht auch nicht.

Wer immer diese Verordnung beschlossen hat, hätte auch das bedenken müssen.

Wissen Sie eine Lösung?

Auf Ihre Antwort freue ich mich.

Mit freundlichem Gruß

Ursula A. Winkler

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Winkler,

vielen Dank für Ihr Schreiben, auf das ich Ihnen gerne antworte. Ihre Aussage über eine eingeschränkte Krankenversicherungspflicht bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für SGB II Leistungsberechtigte lässt sich nicht verallgemeinern. Sie trifft lediglich insofern auf den Personenkreis der über 55-jährigen Privatversicherten zu, als dass diese von keiner GKV mehr übernommen werden müssen.
Für diesen Fall hat der Gesetzgeber jedoch vorgesehen, dass private Krankenkassen (PKV) die von dieser Regel Betroffenen nicht ablehnen dürfen. Es stimmt, dass die Beiträge für die PKV im Durchschnitt auch im Basistarif beträchtlich höher sind, als die durchschnittlichen Beiträge der GKV.
Das Bundessozialgericht hat deswegen am 18. Januar 2011 entschieden, dass privat krankenversicherte Bezieher von ALG II und Sozialgeld Anspruch auf Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge im notwendigen Umfang haben. Bis dato wurde vom Grundsicherungsträger nur ein Zuschuss in der Höhe des Beitragssatzes von ALG II-Beziehern zur GKV gezahlt. Dies hatte zur Folge, dass erhebliche Beitragslücken entstanden und sich bei Betroffenen beträchtliche Zahlungsrückstände ergaben. Da die Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht rückwirkend auf die Finanzierung der Altschulden angewendet werden kann, laufen Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem PKV-Verband darüber, wie mit den Rückständen umgegangen werden soll. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer

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