Frage an Axel Schäfer von Martin H. B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schäfer,
wie stehen Sie zu den derzeitigen Jack Wolfskin-Auswüchsen des Marken- und Abmahnrechts. Hier:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,655890,00.html
Was werden Sie nach Lesen diese Spiegel-Online Artikels tun? Denn viele wollen nicht, dass so etwas möglich ist, in dem Staat in dem sie leben.
Sehr geehrter Herr Bücher,
vielen Dank für Ihre Nachricht zu Abmahnungen des Outdoor-Ausstatters Jack Wolfskin wegen Verstößen gegen das Markenrecht. Dazu möchte ich Ihnen meine Einschätzung mitteilen:
Hier geht es um Marken- und Produktpiraterie, die in Deutschland enorme Schäden verursacht. Da diese Delikte immer mehr zunehmen, werden auch Abmahnungen aus eingetragenen Marken immer häufiger. Sie sind deshalb ein legitimes Mittel, um den Rechtsverletzungen Einhalt zu gebieten. Daher sollte an diesem Institut grundsätzlich festgehalten werden. Es ist aber leider auch eine Tatsache, dass immer öfter voreilig und ggf. zu unrecht eine Abmahnung ausgesprochen wird, weil z.B. keine Markenrechtsverletzung vorliegt oder in rechtsmissbräuchlicher Weise von der Abmahnung Gebrauch gemacht wird (Massenabmahnung zwecks Gebührenerzielung).
In den im "Spiegel" angesprochenen Fällen von Abmahnungen des Outdoorbekleidungsherstellers Jack Wolfskin gegenüber Hobbybastlern bzw. Kleinstgewerbetreibenden lässt sich nur im Einzelfall beurteilen, ob eine Markenrechtsverletzung vorlag und Abmahnungen zurecht ausgesprochen wurden oder nicht. Das kann ich natürlich nicht beurteilen, es spricht aber vieles dafür, dass die in Rede stehenden Abmahnungen größtenteils unverhältnismäßig waren. Insofern ist der geäußerte Unmut nachvollziehbar und verständlich.
Das ist auch Jack Wolfskin bewusst geworden und inzwischen hat das Unternehmen die Abmahnungen zurückgenommen (s. dazu: http://www.zeit.de/newsticker/2009/10/23/iptc-bdt-20091023-360-22774802xml http://www.taz.de/1/zukunft/wirtschaft/artikel/1/wolf-oder-schafspelz/ ).
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt sich daraus aber nicht zwingend, denn - wie gesagt - die Abmahnung an sich ist ein sinnvolles und in vielen Fällen notwendiges Mittel, hiesige Marken vor Nachahmung und Fälschung wirksam zu schützen. Den Missbrauch in Einzelfällen z.B. durch unseriöse Anwälte wird man auch durch gesetzgeberische Aktivitäten nie ganz ausschließen können. Selbst wenn eine pauschale und praktikable Regelung zur Abgrenzung berechtigter und unberechtigter Fälle eingeführt werden könnte, lassen sich Streitfälle über die Berechtigung der Abmahnung im Einzelnen nicht von vornherein ausschließen, so dass in einigen Fällen eine gerichtliche Klärung auch dann unumgänglich ist. Grundsätzlich bin ich aber dafür, zu prüfen, ob sich "Auswüchse" sinnvoll und wirksam gesetzlich beschränken lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Schäfer