Frage an Axel Schäfer von Ingrid H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schäfer,
Ersteinmal Danke für ihre Antwort. In ihrem Antwortschreiben führen sie, die bisher getroffenen Regelungen auf. Als ältere Arbeitnehmerin wird man hierzulande schon ab vierzig gezählt. Maßnahmen zur Vermittlung älterer Langzeit arbeitslose greifen daher viel zu spät.
Das Überbrückungsgeld wird keinesfalls wegen Überlastung der Arbeitsagenturmitarbeiter verspätet ausgezahlt, sondern es ist, wie das Arbeitslosengeld, so vom Gesetzgeber vorgesehen und wird rückwirkend gezahlt. Die Begründung, dass eine Komplettauszahlung des Geldes zu Mißbrauch führt, halte ich für aus der Luft gegriffen. Flankierende Maßnahmen seitens der Arbeitsagentur, gibt es nicht. Weder werden Zuschüsse für Unternehmensberater gezahlt, noch fühlen sich die Vermittler für eine beratende Begleitung zuständig. Erlebtes Beispiel: Nach Abgabe der erforderlichen Unterlagen, bin ich mit folgenden Worten entlassen worden. " Damit sind wir nicht mehr für sie zuständig. Sie können jetzt gehen. Viel Glück für ihre Zukunft."
Ihr Hinweis zur Kreditvermittlung greift aus zwei Gründen ins Leere. Erst bei einem Investitionsvolumen ab 25000 Euro sind diese Art von Kredite beantragbar. Zweitens geht so ein Kreditantrag nur über die Hausbank. Gründet man aus der Arbeitslosigkeit, bedeutet das in der Regel ein schlechtes Rating und somit eine Ablehnung seitens der Bank im Vorfeld.
Noch eine Anmerkung sei mir gestattet. Könnten sie sich vorstellen Herr Schäfer von den Bezügen eines Beschäftigungsprogramms im Rahmen der sogenannten Grunsicherung sich und ihre Familie dauerhaft zu ernähren?
Und mal ganz im Ernst. Weshalb hält eine Partei, wie die ihre noch immer an dem Ammenmärchen der Vollbeschäftigung fest? Ich glaube, wenn hier mit offenen Karten gespielt würde, wären all die initierten Programme viel durchdachter und tatsächlich existenzsichernd.
viele Grüße
und einn heißen Wahlkampf
Ingrid Habetz
Sehr geehrte Frau Habetz,
anders als Ihnen mitgeteilt wurde, sollen laut Gesetz alle Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, monatlich im Voraus erbracht werden (§ 41 Absatz I Satz 3 des Vierten Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt).
Das Prinzip des Förderns und Forderns beinhaltet, dass Ihnen die örtliche Arbeitsagentur weiterhin als Ansprechpartner beratend zur Verfügung steht und beispielsweise durch die Förderung von Coaching-Programmen die Existenzgründerinnen und Existenzgründer unterstützt. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) fördert die Hilfestellung durch Unternehmensberater mit bis zu 1500 Euro vor und bis zu 3000 Euro nach der Gründung.
Kostenlose Beratung wird beispielsweise durch die Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern, durch Banken, die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder private Gründerinitiativen angeboten. Adressen finden Sie in den Broschüren „Starthilfe – Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit“ und „Ich-AG und andere Kleingründungen“ des BMWA.
Es ist natürlich schwierig, aus der Arbeitslosigkeit heraus Kredite zu bekommen; als Sicherheit kann da oft nur ein Erfolg versprechender Businessplan dienen. Die KfW-Mittelstandsbank bietet jedoch in Rücksprache mit der Hausbank einen Unternehmerkredit ohne Mindestbetrag an, um gerade kleine Gründungen zu unterstützen.
Wie Sie richtig anmerken, ist die Vollbeschäftigung ein ambitioniertes Ziel, das aufgrund der hohen Arbeitslosenzahlen unrealistisch anmuten mag. Stattdessen könnte man sich das Ziel setzen, die Beschäftigung nur auf ein bestimmtes Niveau anzuheben. Die SPD hat sich jedoch bewusst dagegen entschieden, um deutlich zu machen, dass jeder Arbeit bekommen soll und nicht Millionen von Menschen von vornherein abgeschrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Schäfer MdB