
(...) Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar bestätigt hat, gibt es bislang keinen einzigen Beleg dafür, dass Bundesbehörden rechtswidrig gehandelt haben. Eine etwaige - falls nötige - Steigerung der Rechtssicherheit könnte vom Justizministerium ausgehen: Wer meint, die Strafprozessordnung sei keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, der muss eine solche zügig schaffen, damit es im Internet keinen Freiraum für Straftaten gibt. (...)