Frage an Axel Knoerig von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Knoerig,
laut dem CCC sind die Funktionalitäten des "Bundestrojaner" deutlich umfangreicher als der durch das BVG gesteckte Rahmen erlaubt.
Welche Konsequenzen sollte dies aus Ihrer Sicht für die Gesetzgebung und die Verantwortlichen haben?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schützler
Sehr geehrter Herr Schützler,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßen, dass der Bund künftig selbst die Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung vollständig entwickeln soll. Der Einsatz von Trojanern ist zur Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten dringend notwendig.
Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar bestätigt hat, gibt es bislang keinen einzigen Beleg dafür, dass Bundesbehörden rechtswidrig gehandelt haben. Eine etwaige - falls nötige - Steigerung der Rechtssicherheit könnte vom Justizministerium ausgehen: Wer meint, die Strafprozessordnung sei keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, der muss eine solche zügig schaffen, damit es im Internet keinen Freiraum für Straftaten gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig MdB