
(...) Es widerspricht ebenso dem Solidaritätsprinzip, weil der Solidarausgleich nicht mehr nach (prüfungspflichtiger) Bedürftigkeit erfolgt, die sich solange erstreckt, wie die Bedürftigkeit besteht, sondern nun nach dem Prinzip eines unbefristeten Leistungseinkommens bewertet wird. Ebenso steht das bedingungslose Grundeinkommen dem Subsidiaritätsprinzip entgegen, weil die Eigenverantwortung der zunächst kleinsten Einheit über Bord geworfen wird. Auch die individuelle Bedarfsermittlung nach dem Versorgungs- und Fürsorgeprinzip ist mit dem bedingungslosen Grundeinkommen nicht vereinbar. (...)