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Axel Knoerig
CDU
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Frage von Oliver S. •

Frage an Axel Knoerig von Oliver S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Knoerig,

schade das deutsche Politiker uns Menschen nicht an einer direkten Demokratie teilnehmen lassen und Art 146 GG nicht umgesetzt wurde. Stattdessen gibt es viele Entscheidungen ohne uns und oft ohne eine Erklärung, das nenne ich Ignoranz gegenüber dem Volke und Andersdenkenden.

Entscheidungen bzgl CETA/TTIP zum Beispiel.

1.) Warum ignorieren Sie/ihre Partei Millionen von Unterschriften gegen diese "Freihandelsabkommen TTIP/CETA"?
Quellen:
https://stop-ttip.org/de/medienberichte-zur-ablehnung-der-ebi-gegen-ttip-und-ceta/
https://www.campact.de/ttip-ebi/
https://www.foodwatch.org/de/informieren/freihandelsabkommen/buergerninitiativettip/
https://www.attac.de/kampagnen/freihandelsfalle-ttip/europaeische-buergerinitiative/
http://www.umweltinstitut.org/themen/verbraucherschutz-ttip/freihandelsabkommen/abgeschlossene-aktionen/die-europaeische-buergerinitiative-gegen-ttip-und-ceta.html

2.) Aus welchen Gründen wurde im "geheimen" verhandelt und warum durften nur Wenige das Vertragswerk einsehen?
http://www.ttip-unfairhandelbar.de/weitere-handelsabkommen/eu-kanada-abkommen-ceta/
https://stop-ttip.org/de/medienberichte-zur-ablehnung-der-ebi-gegen-ttip-und-ceta/
http://www.thecanary.co/2015/11/05/ttip-leak-reveals-draconian-reading-rooms-secret-documents/

3.) Ich gehe davon aus, das Sie wissen, wer Ihre Bezüge bezahlt. Nicht die USA oder etwaiges, nein, ich/Millionen Deutsche ermöglichen Ihnen Beziehungen und ein angenehmes Leben. Warum also gehen Sie/CDU nicht auf die Ängste der Bevölkerung ein, jene Bevölkerung der Sie gelobt haben sie zu beschützen? ?

4.) Wie kann das GG gültig sein?

5.) Warum sind Besatzungskosten weiterhin im GG aufgeführt?
(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stang,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte. Als Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie und als Mitglied der TTIP-Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe ich seit Beginn der CETA- und TTIP-Verhandlungen beide Abkommen kritisch begleitet. Die anfangs geringe Informationspolitik der EU-Kommission hat leider dazu geführt, dass viele Unwahrheiten über die Vertragsinhalte entstanden sind. Hier hätte die Zivilgesellschaft früher und stärker eingebunden sein müssen, um Befürchtungen durch sachliche Diskussionen auszuräumen und ihre Interessen besser einbringen zu können. Am 21. Mai 2014 wurde zur stärkeren Einbindung der Zivilgesellschaft bei den Freihandelsabkommen ein Beirat im Bundeswirtschaftsministerium gegründet, der zur deutschen Positionierung bei den Abkommen beiträgt. 22 Vertreter von Gewerkschaften, Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden sowie des Kulturbereichs gehören diesem Beirat an. Auch die EU-Kommission hat zu dieser Zeit eine Expertenkommission gegründet, damit die Anliegen der Zivilbevölkerung in die Verhandlungen einfließen und Umweltstandards sowie der Verbraucherschutz nicht benachteiligt werden.

Bei CETA konnten viele Inhalte reformiert werden, etwa das Kapitel zum „Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegung“, das jetzt eine höhere Transparenz der Verfahren vorsieht. Gerade die Abkehr von privaten Schiedsgerichten hin zu einem öffentlichen Schiedsgerichtshof – eine Forderung, die auch von der Bundesregierung initiiert wurde – wurde in einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss im September 2016 als positiv und gerade für den Mittelstand als geeignet eingeschätzt. Das Kapitel zum Investitionsschutz und den Schiedsgerichten in CETA soll als Modell für weitere Abkommen dienen. Denn es handelt sich - wie die vielen anderen CETA-Inhalten auch – um die bisher modernsten Freihandelsregeln.

Insgesamt konnten in der Anhörung viele Befürchtungen und Gerüchte zu CETA und TTIP von den Sachverständigen klar widerlegt werden. Die Anhörung machte auch deutlich, dass die Gesetzgebungskompetenz der nationalen Parlamente nicht umgangen und die öffentliche Regulierung weiterhin geschützt wird - und das in umfangreicheren und ausdrücklicheren Maße als zu Beginn der CETA-Verhandlungen vorgesehen. Ein eigenes Kapitel schützt die Dienste der kommunalen Daseinsvorsorge. Als stellvertretender Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe begrüße ich auch die Verbesserungen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten, wie die Zustimmung zu wichtigen ILO-Kernarbeitsnormen. In einer Abstimmung im Deutschen Bundestag haben Union und SPD am 22. September 2016 einen eigenen Antrag eingebracht. Darin forderten die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung etwa auf, den Bundestag zu CETA und TTIP umfassend und frühzeitig zu informieren und durchzusetzen, dass die Inhalte, die in die Zuständigkeiten der EU-Mitgliedstaaten fallen, von der vorläufigen Anwendung der Abkommen ausgenommen sind.

Wichtig ist mir, dass nicht Abschottung und Populismus uns leiten dürfen, sondern, in einem Land wie Deutschland, in dem Millionen von Arbeitsplätzen vom Export abhängen, nur eine moderne internationale Handelspolitik zu mehr Wirtschaftswachstum und mehr Wohlstand unserer Bürgerinnen und Bürger beiträgt. Freihandelsabkommen bergen durch die Reduzierung von Zöllen und den Abbau doppelter Verfahren viele Chancen für den Mittelstand. Unser Mittelstand als Rückgrat unserer Wirtschaft kann nur davon profitieren, wenn wir die globalen Handelsregeln mitbestimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Knoerig MdB

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