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Axel Knoerig
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Frage von Beate L. •

Frage an Axel Knoerig von Beate L. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Knoerig,
ich verfolge mit großer Sorge das Schicksal des Gesetzesentwurfes zum Kohleausstiegsgesetz. Die ursprüngliche Intention der Kohlekommission zum Kohleausstieg, diesen zu beschleunigen und die Fördermengen zu reduzieren, wird ins Gegenteil verkehrt: Keine ursprünglich geplante Festlegung für eine Obergrenze der Kohlenutzung, sondern deren inakzeptable künstliche Aufrechterhaltung. Kohleindustrie wird als „energiewirtschaftlich notwendig“ bezeichnet.
Es kommen nach Einschätzung der Börsenwelt mehr als vier Milliarden Euro Entschädigungen auf uns zu und die Pariser Klimaziele sind unerreichbar. Der französischer Klima-Bürgerrat fordert Pro-Klima-Änderung der Verfassung und unsere Politiker versuchen, im Schnelldurch ein katastrophales KohleEINstiegsgesetz durchzupeitschen.
Wie positionieren Sie sich dazu?
Mit sehr besorgten Grüßen
Beate Lippmann

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Sehr geehrte Frau Lippmann,

das Kohleausstiegsgesetz ist gemeinsam mit dem „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ am 3. Juli 2020 in 2./3. Lesung im Bundestag verabschiedet worden.

Mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung wird zugleich ein Stilllegungspfad sowie die Entschädigungen für die Kraftwerksbetreiber gesetzlich geregelt. Ebenso wird ein Rahmen für die Gestaltung des Strukturwandels in den betroffenen Kohleregionen geschaffen. Spätestens 2038 wird keine Braun- oder Steinkohle in Deutschland mehr verstromt. Wenn es die Versorgungssicherheit in den Überprüfungsjahren 2026, 2029 und 2032 zulässt, ist sogar drei Jahre früher, also 2035, schon Schluss.

Hier wird nicht die Kohleindustrie künstlich am Leben gehalten und der Ausstieg verzögert. Dieses energiepolitische Mammutprojekt muss kartell-, haftungs- und verfassungsrechtlichen Fragen standhalten. Das ist alles geprüft worden. So sind nun 4,35 Mrd. Euro an Entschädigungszahlungen an die Kraftwerkbetreiber im Gesetz finanziert.

Es sind genaue Ziele vorgegeben und zugleich marktwirtschaftliche Anreize gesetzt, damit die Hälfte aller Kohlekapazitäten bereits in den 2020er Jahren stillgelegt wird und eine deutliche CO2-Einsparung so früh wie möglich einsetzen kann. Dies ist sichergestellt, indem im Kohleausstiegsgesetz ein Mechanismus zur Löschung von frei werdenden CO2-Zertifikaten verankert wird.

Kraftwerke werden nicht einfach nur stillgelegt, sondern zu flexiblen Gas- und KWK-Anlagen modernisiert, z.B. durch den Kohleersatzbonus im KWK-Gesetz. Damit wird die Stromerzeugung in Deutschland gesichert. Ökonomisch und ökologisch ist es zielführender, zunächst ältere, ineffizientere Steinkohlekraftwerke außer Betrieb zu nehmen.

Insgesamt stehen 40 Milliarden Euro bis 2038 für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen in die Zukunft zur Verfügung. Die sozialen Folgen des Kohleausstiegs für ältere Beschäftigte wird die Bundesregierung abfedern. Beschäftigten ab 58 Jahren wird ein früherer Übergang in den Ruhestand durch die Gewährung eines Anpassungsgeldes erleichtert.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Knoerig

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