Frage an Axel Knoerig von Gabriele F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sie haben gegen ein Fracking-Verbot gestimmt. WARUM ?
Sie haben gegen die Neuzulassung von Glyphosat verhindern gestimmt. WARUM ?
Ich bin damit nicht einverstanden und ich möchte so gut wie nur Möglich in einer intakten Umwelt leben.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Friese
a) Fracking
Ich habe nicht pauschal gegen ein Fracking-Verbot gestimmt. Stattdessen bin ich für eine Zulassung des Sandsteingasfrackings und habe mich für ein Verbot des Schiefergasfrackings ausgesprochen. In dem am 24. Juni 2016 abgestimmten Gesetzespaket wird das Moratorium von 2012 beendet und die so lange eingeforderte Rechtssicherheit für die konventionelle Sandsteingasförderung und Sandsteingas-Fracking, die seit 60 Jahren in Niedersachsen praktiziert wird, wieder hergestellt. Sie bleibt weiterhin mit hohen Umweltauflagen genehmigungsfähig. Das Moratorium von 2012 zwischen Politik und Erdgasfirmen, dass keine neuen Projekte mehr genehmigt werden, ist damit vom Tisch. Bei Schiefergasförderung können dann neue Projekte genehmigt werden. Zuständig ist als Genehmigungsbehörde das Landesbergamt in Verbindung mit der Landeswasserbehörde.
Demgegenüber ist die unkonventionelle Schiefergasförderung und das Schiefergas-Fracking unbefristet verboten. Eine Expertenkommission bis 2021 vier Modellprojekte empfehlen, die wissenschaftsgeleitet in der Praxis geprüft werden . Letztendlich muss aber die Landesregierung entscheiden, ob die in ihrem Hoheitsgebiet befassten Projekte auch freigegeben werden. Bis Ende 2021 wird der Bundestag überprüfen, ob das Verbot der unkonventionellen Erdgasförderung zu ändern ist. Das ist aus heutiger Sicht aber sehr unwahrscheinlich, zumal die Zahl von wissenschaftlich betreuten Modellvorhaben möglicherweise aufgrund der niedrigen bis gegen Null gehenden Genehmigungsquote zu gering ist, um eine wissenschaftlich fundierte Risiko- und Technikbewertung vorzunehmen.
b) Glyphosat
Zum Glyphosat hat es im Umweltausschuss des Bundestages 2014 eine Anhörung gegeben, deren Ergebnisse im Wesentlichen für die Auffassung der Unionsfraktion steht.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommt bei der turnusmäßigen Neubewertung von Glyphosat zu dem Schluss, dass bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Dabei wurden neben der Einschätzung des IARC rund 1000 Studien und Veröffentlichungen in die Bewertung einbezogen. Für mich gibt es keinen Grund an der Expertise des BfR zu zweifeln. Denn mit seiner Einschätzung befindet sich das BfR im Einklang mit anderen nationalen und internationalen Bewertungsbehörden. So teilen die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA), das Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) der WHO, die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) aber auch alle Zulassungsbehörden in den Mitgliedstaaten der EU sowie von bspw. Australien, USA und Brasilien die Bewertung des BfR.
Selbstverständlich sind Pflanzenschutzmittel so sparsam wie möglich anzuwenden und so auszubringen, dass sie für Mensch und Natur möglichst unbedenklich sind. Dafür gelten in Deutschland sehr strenge Anwendungsbestimmungen und Grenzwerte für Rückstände, die in Lebensmitteln noch enthalten sein dürfen. Hier werden sehr hohe Sicherheitsmargen vorgeschrieben, um jedes Risiko so weit wie möglich auszuschließen.
Ohnehin weisen deutsche Lebensmittel seit Jahren sehr gute Ergebnisse bei der Überprüfung auf Pflanzenschutzmittelrückstände auf. Laut dem zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden bei über 98 Prozent der Lebensmittel keine bzw. nur minimale, also deutlich unter den strengen gesetzlichen Grenzwerten liegende, Pflanzenschutzmittelrückstände festgestellt. Für mich ist die maßvolle Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entscheidend. Dies muss bei gleichzeitig hohem Schutzniveau für den Mensch, Natur und Umwelt geschehen.