Frage an Axel Knoerig von Horst G.
Sehr geehrter Herr Knoerig,
in der Frage ob Fracking zulassen oder nicht, finde ich die gegenwärtigen Diskussionen als große Ablenkung von der Tatsache, daß diese Energiegewinnungs - Technologie für unser Volk keinerlei Vorteile erbringt, jedoch mit großen Gefahren für den Erhalt unseres sauberen Trinkwassers verbunden ist. Sauberes Trinkwasser ist das wertvollste Nahrungsmittel, das für alle Menschen in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen muß und demzufolge seiner Gewinnung unbedingt Vorrang gegenüber der Gas- u. Ölförderung einzuräumen ist. Für absehbare Zukunft und europaweit steht uns in ausreichender Menge auf konventionelle Weise gefördertes Erdgas zur Verfügung, ohne die mit Fracking verbundenen Risiken in Kauf nehmen zu müssen. Vorteile ergeben sich einseitig allein für die nach Gewinn strebenden Energiekonzerne. Zumindest aus o.g. Gründen bin ich für eine Ablehnung der Fracking - Technologie. Auch aus weiteren Gründen, die ich hier im Einzelnen nicht nenne, bin ich für die Ablehnung.
Meine Bitte an Sie ist, mir mitzuteilen, ob Sie sich den oben erwähnten Argumenten vorbehaltlos anschließen können? Wenn nicht, warum?
Für Ihre Antwort meinen besten Dank.
Sehr geehrter Herr Görlich,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Juni 2015 zum Trinkwasserschutz bei der Frackingtechnologie. Das Fracking-Gesetzespaket umfasst Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz, im Bundesnaturschutzgesetz und im Bundesberggesetz.
Der Trinkwasserschutz ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eines der wichtigsten neuen Auflagen und umfasst den Schutz aller Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung. Dazu gehören alle Talsperren, die zur Trinkwasserversorgung dienen, alle privaten Brunnen, aus denen Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln gefördert wird, sowie alle Brauwasserbrunnen und Brunnen, die als Heilquelle anerkannt sind. Im WHG ist neu, dass über den wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatz nun auch private Wasserentnahmestellen für die Lebensmittelherstellung (Mineralwasserquellen, Brauwasserquellen) grundsätzlich demselben Schutz unterliegen wie die öffentliche Wasserversorgung. Allerdings sieht das WHG für private Brunnen − anders als für die öffentliche Wasserversorgung − keinen absoluten Gebietsschutz vor. Diesen müssen die Länder per Gesetzgebung nachholen und die Ausschlussgebiete als Schutzgebiete kartenmäßig ausweisen. Diese Bereiche werden dann im Prüfverfahren als Gebiete zukünftiger Trinkwassergewinnung ausgewiesen und sind damit geschützt.
Das Fracking-Gesetzespaket wird im Herbst im Deutschen Bundestag in der 2. und 3. Lesung verabschiedet. Bis dahin gibt es noch Regelungsbedarf zur Kompetenz der Expertenkommission.
Mit besten Grüßen
Axel Knoerig MdB