(...) In den bisherigen Debatten (Parlament, Anhörungen, Fachgesprächen) haben wir immer wieder herausgestellt, dass das System zur Gewinnung von Spenderorganen für den Bürger undurchsichtig gestaltet ist, auf der entscheidenden bloßen Legaldefinition des Hirntodes als Todesfeststellung des Menschen beruht und damit insgesamt auch für die mehrheitlichen Befürworter einer Organspende wenig vertrauenserweckend und rechtsstaatlich sicher erscheint, zumal offene und wahrhaftige Aufklärungsarbeit, gerade auch durch das Bundesgesundheitsministerium mit seinen vielfältigen Möglichkeiten im 21. Jahrhundert nicht erfolgt. (...)