Frage an Axel Bernstein von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Bernstein,
auf meine am 9.04.2013 gestellten Fragen betreffs der Neugestaltung der Rundfunkgebühren antworten Sie am 10.04.13, Zitat Herr Dr. Bernstein:
"Die Haushaltsabgabe reagiert darauf, dass Sie zunehmend anhand der in einem Haushalt vorhandenen Geräte nicht mehr nachvollziehen können, ob eine Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stattfindet. Zum Fernsehen oder Radio hören brauchen Sie heute keinen Fernseher mehr, es genügt ein PC oder ein Smartphone und die crossmediale Entwicklung geht rasant weiter."
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_axel_bernstein-306-49238--f376307.html#q376307
Ich finde diese Argumentation nicht überzeugend:
Frage 1:
Auch wenn es auf Grund der technischen Entwicklung schwieriger geworden sein dürfte, anhand der in einem Haushalt vorhandenen Geräte nach vollziehen zu können, ob eine Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stattfindet, verursachen dessen Betreiber diese Problematik nicht selber?
Warum nutzen sie nicht die heutigen technischen Möglichkeiten, um das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf allen Vertriebswegen so zu kodieren, dass nur diejenigen, die es bezahlen, dann auch nutzen können?
Frage 2:
Woher wollen Politik und öffentlich-rechtlicher Rundfunks das Recht ableiten,
alle (!) Haushalte unter den Generalverdacht der sich vollziehenden Nutzung zu stellen?
Frage 3:
Müsste bezogen auf die Gebührenpflicht nicht auch der juristische Grundsatz der "Unschuldsvermutung" gelten?
Sprich:
Solange einem Menschen/Haushalt die Nutzung des ÖRs nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dürfen die aus einer solchen (nur vermuteten) Nutzung willkürlich abgeleiteten Pflichten nicht geltend gemacht werden?
Frage 4:
Ist es nicht unfair und möglicherweise verfassungswidrig, wenn die Rundfunkbetreiber auf Grund der für sie angeblich erschwerten (und m.E. selbstverschuldeten) Beweislast die Lasten einseitig den Haushalten zuschieben?
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller!
Ihre Fragen möchte ich zusammanhängend beantworten.
Ich kann Ihr Gefühl der Ungerechtigkeit nachvollziehen, es ist aber klar geregelt, dass volljährige Personen sowie Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls beitragspflichtig sind. Das kann man ablehnen, es ist aber das geltende Recht.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung eines unabhängigen Rundfunks halte ich diese Regel im Grundsatz auch für gerechtfertigt.
Mir ist bekannt und klar, dass es viele Gegner dieser Beitragspflicht gibt - ich unterstütze diese Positionen aber nicht.
Eine andere Diskussion, die ich für richtig und wichtig halte, ist, ob die Höhe des Beitrags und damit die Gesamthöhe der Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Erfüllung eines unabhängigen und umfassenden Informationsauftrages erforderlich ist.
Mit besten Grüßen,
Ihr Axel Bernstein