Frage an Axel Bernstein von Markus K. bezüglich Kultur
Guten Tag Herr Dr. Bernstein,
in der gestrigen LN AM SONNTAG werden Sie als CDU-Medienpolitiker zu den teils exorbitanten Steigerungen der Rundfunkgebühren auf Grundlage des neuen Rundfunkstaatsvertrages mit den Worten zitiert: "Solche Steigerungen? Da stimmt offensichtlich etwas nicht."
Zur Erinnerung - die Abstimmung war erst im vergangenen Dezember; der Rundfunkstaatsvertrag in seiner aktuellen Fassung wurde auch mit Stimmen der CDU durchgewunken. So sehr ich Ihrer Bemerkung zustimmen möchte, so sehr stellt sich (wohl nicht nur) mir die Frage, wie wenig qualifiziert diese Abstimmung inhaltlich vorbereitet war. Der Gedanke, dass die Abgeordneten von der Tragweite ihrer Entscheidung auch nur einen blassen Schimmer hatten, drängt sich nicht gerade auf!
Wenn jetzt - vielleicht auch als Konsequenz aus Ihrer "Kleinen Anfrage" - dieses System modifiziert wird, wird es auch eine Entlastung der Privathaushalte geben? Oder gönnen sich unsere Politiker dann nur eine Sonderbehandlung "ihrer" Ministerien und Behörden?
Mit besten Grüßen
Markus Kaminski
Sehr geehrter Herr Kaminski!
Herzlichen Dank für Ihre Frage.
In der Tat wurde der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erst im vergangenen Jahr durch des Schleswig-Holsteinischen Landtag, so wie durch die überigen Länderparlamente auch, gebilligt.
Er beinhaltet eine Systemumstellung von der früheren gerätebezogenen Abgabe zur sogenannten Haushaltsabgabe. Diese Umstellung halte ich vor dem Hintergrund der Vielseitigkeit der modernen Empfangs- und Kommunikationsgeräte auch nach wie vor für richtig.
Die Frage ist zum einen, ob die Höhe der Haushaltsabgabe richtig gewählt ist. Das Ziel war es ja nicht, unbedingt zu einer Erhöhung der Gesamteinnahmen zu kommen, sondern die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern.
Dazu muss die angekündigte Evaluierung dienen, deren Ergebnisse ich mit Spannung erwarte.
Die Frage ist aber auch, wie es zu einer derart beachtlichen Steigerung in Landesbehörden und offenbar ja auch in vielen Kommunen kommen kann. Hier stimmt in der Tat etwas nicht. Entweder gibt es eine Unwucht in der Festsetzung der Haushaltsabgabe, die wir dann in der Tat nicht erkannt hätten oder aber die bislang gezahlten gerätebezogenen Abgaben waren nicht realistisch.
Eine Einschätzung, ob der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag letzlich nachgebessert werden muss, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht treffen. Dazu müssen wir wissen, wie hoch das Abgabenaufkommen im Jahr sein wird und wir müssen wissen, wer ungewollt wesentlich mehr zahlt, als er bislang hätte zahlen müssen, wenn er alle Geräte angemeldet hätte.
Mit besten Grüßen,
Ihr Dr. Axel Bernstein