Frage an Axel Bernstein von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Bernstein,
Auf die von Herrn K. am 8.04.13 gestellte Frage betreffs der Neugestaltung der Rundfunkgebühren antworten Sie am 9.04.13, Zitat Herr Dr. Bernstein:
"In der Tat wurde der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erst im vergangenen Jahr durch des Schleswig-Holsteinischen Landtag, so wie durch die überigen Länderparlamente auch, gebilligt.
Er beinhaltet eine Systemumstellung von der früheren gerätebezogenen Abgabe zur sogenannten Haushaltsabgabe. Diese Umstellung halte ich vor dem Hintergrund der Vielseitigkeit der modernen Empfangs- und Kommunikationsgeräte auch nach wie vor für richtig."
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_axel_bernstein-306-49238--f376200.html#q376200
Mich kann Ihre Behauptung in der von Ihnen gewählten Formulierung nicht überzeugen.
Frage 1:
Warum genau halten Sie vor dem Hintergrund der Vielseitigkeit der modernen Empfangs- und Kommunikationsgeräte die benannte Umstellung der Rundfunkgebühren für richtig?
Frage 2:
Was ist, wenn jemand diese Vielseitigkeit der modernen Empfangs- und Kommunikationsgeräte und damit das Rundfunkangebot gar nicht nutzt und auch nicht nutzen will?
Frage 3:
Warum soll dieser Personenkreis - auch wenn es sich dabei um eine Minderheit handeln sollte- für ein Angebot bezahlen, dass er nicht nutzt?
Frage 4:
Stellt die zwangsweise Eintreibung der Rundfunkgebühr unabhängig vom eigentlichen Verbraucherverhalten nicht eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie marktwirtschaftlichen Prinzipien dar?
Bezogen auf die Zielsetzung der Neugestaltung der Rundfunkgebühren schreiben Sie in Ihrer oben benannten Antwort:
"Das Ziel war es ja nicht, unbedingt zu einer Erhöhung der Gesamteinnahmen zu kommen, sondern die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern"
Frage 5:
Sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht eigenverantwortlich die Sicherung seiner Finanzierung durch Angebotsqualität und Kostendisziplin betreiben?
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller!
Herzlichen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne zusammenhängend beantworten will.
Die Haushaltsabgabe reagiert darauf, dass Sie zunehmend anhand der in einem Haushalt vorhandenen Geräte nicht mehr nachvollziehen können, ob eine Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stattfindet. Zum Fernsehen oder Radio hören brauchen Sie heute keinen Fernseher mehr, es genügt ein PC oder ein Smartphone und die crossmediale Entwicklung geht rasant weiter.
Die Abgabe orientiert sich insofern nicht an der konkreten Nutzung durch den Einzelnen, sondern sie sichert die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkes als solchem. Nun kann man darüber streiten, ob wir zum Erhalt der Demokratie im Jahre 2013 einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit seinen Aufträgen brauchen. Diese Frage hat die Politik parteiübergreifend klar mit "Ja" beantwortet und das halte ich auch für richtig.
Mit besten Grüßen,
Ihr Axel Bernstein