Wird die Linke nun auf höhere THC Grenzwerte klagen, der 3,5er Wert ist anhand der Empfehlung aus 2004 schlicht gänzlich ungeeignet analog zu 0,5BAC?
S.21-25 legen nahe, dass die bereits bestehende Studienlage keine Beachtung fand und nun Fahrer mit 3,5 de Facto weniger eine Gefahr sind als komplett nüchterne Verkehrsteilnehmer!
Warum kann der 1NG Wert für Anfänger aufrecht erhalten werden?
Dabei hattte bereits eine Gruppe von zehn Experten aus sechs
Ländern beim Verkehrssicherheits-Kongress in Glasgow im August 2004
vorgeschlagen, einen Grenzwert für THC im Blutserum in einer Größenordnung
von 5 bis 10 ng/ml anzusiedeln, der etwa einer Promillegrenze für die
Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ entsprechen würde (Grotenhermen et al.
2004)
https://static.twoday.net/linkedrogenpolitik/files/Cannabis-und-Strassenverkehr.pdf
Wird die Linke wegen Unverhältnismäßiger Gesetzesauslegung klagen um das Thema endlich vernünftig und mit den mehrheitlichen Berufen in Einklang zu bringen?
Eine Ungleichbehandlung von den Geschlechtern käme zudem in Betracht gem. Art2 GG. https://cannabib.de/cannabis-bei-mann-und-frau-unterschiede-in-wirkung/