Wie unterstützen Sie das Wechselmodell, die hälftige Kinderbetreuung nach Trennung und Scheidung durch Mutter UND Vater als gesetzlichen Regelfall? - (Regelfall = Ausnahmen sind möglich)
Viele Kinder verlieren nach Trennung und Scheidung innerhalb von 2 Jahren dauerhaft den Kontakt zu einem Elternteil (meist zum Vater) mit oft lebenslangen psychischen Belastungen, wenn ihre Eltern im Streit um das Sorgerecht vor Gericht ziehen. Viele deutsche Familiengerichte lasten die Kinderbetreuung nach alter patriarchaler Sitte den Müttern auf und entlasten bzw. degradieren Trennungsväter zu Wochenendbesuchsvätern im 14-Tage-Takt.
In Nachbarländern wie Belgien ist hingegen die hälftige Betreuung (alias Wechselmodell / Doppelresidenz / alternierende Obhut) durch beide Elternteile als gesetzlicher Regelfall verankert, mit durchweg positiven Folgen: weniger überlastete Allein-Erziehende, weniger behördliche Eltern-Kind-Entfremdung, weniger Gerichtsverfahren, glücklichere Kinder. Ausnahmen von der Regel werden auf Antrag gerichtlich festgelegt.
Andreas Wunderlich

Sehr geehrter Herr W.
wir sprechen uns gegen das Wechselmodell als alleinigen gesetzlichen Regelfall aus. Trennungen und Scheidungen sind prägende Ereignisse im Leben von Kindern, weshalb es entscheidend ist, ihr Wohl stets in den Mittelpunkt zu stellen.
Familien sollten bestmöglich in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung über geeignete Umgangsmodelle unterstützt werden. Auch die Umsetzung dieser Entscheidungen sollte von multiprofessionellen Teams begleitet werden. Dazu bedarf es einer angemessenen personellen und sachlichen Ausstattung der Jugendämter, insbesondere durch psychologisches Fachpersonal und Mediatoren.
Zusätzlich ist es notwendig, die Mitarbeitenden in Jugendämtern, Gerichtspfleger/innen sowie Richter/innen umfassend zu schulen und zu sensibilisieren. Dies stellt sicher, dass die Verfahren kindgerecht gestaltet werden und die Bedürfnisse der Kinder in Trennungssituationen einfühlsam berücksichtigt werden.
Wir möchten betonen, dass eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder zum Nachteil des Kindes—insbesondere bei häuslicher Gewalt oder Kindesmissbrauch—ausgeschlossen werden muss.
Für eine erfolgreiche Umsetzung des Wechselmodells müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eltern sollten in der Lage sein, respektvoll zu kommunizieren und kooperationsbereit zu handeln. Die Wohnverhältnisse müssen stabil sein, und die Eltern sollten verfügbar und flexibel sein, wobei das Kindeswohl stets im Vordergrund stehen sollte. Besonders bei jüngeren Kindern ist es entscheidend, dass beide Elternteile vor der Trennung als Bezugspersonen für das Kind fungiert haben.
Mit freundlichem Gruß
Ates Gürpinar