Ates Gürpinar
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DIE LINKE
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Frage von Jochen T. •

Warum wird der fehlende zeitliche Verzug von Verkehrskontrolle zu Blutentnahme im Grenzwertvorschlag der Expertengruppe nicht berücksichtigt?

Bei Schwerpunktkontrollen wie vom MDR gezeigt, gibt es schlicht keine Zeit zwischen Entnahme und Aufgriffsituation bei der Werte abbauen würden, gilt dann de Facto 2,5NG/Serum für THC also vergleichbar zu noch unter 0,2%BAC?

Oder kann darauf gepocht werden die 1NG darauf zu rechnen?

Wird also bereits seit 2017 juristisch wissenschaftlich betrachtet fehlerhaft verurteilt?

siehe https://ht-strafrecht.de/blog/archiv/blutentnahme-bei-der-polizei-koerperverletzung/

Bei Minute 6:50 zu sehen. https://www.youtube.com/watch?v=VSGQAFFz3OA

Ates Gürpinar
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr T.,

der von der Expertengruppe vorgeschlagene THC-Grenzwert von 3,5 ng pro ml Blutserum soll eine zeitliche Verzögerung zwischen Ereignis (Unfall/Verkehrskontrolle) und Blutentnahme bereits ausgleichen. Wenn keine zeitliche Verzögerung zwischen Ereignis und Blutentnahme gegeben ist, ändert das an dem Grenzwert jedoch nichts. Aufgrund dieser und weiterer Ungenauigkeiten haben wir schon in einem Antrag 2022 einen Toleranzwert von 10 ng/ml Blutserum gefordert.

Freundliche Grüße

Ates Gürpinar
 

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