Frage an Astrid Wallmann von Reiner G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Wallmann,
zunächst vielen Dank für Ihre klare Antwort zum Thema "Sterbefallsanzeige" gemäß Ortsgerichtsgesetz.
Wenn Sie die Meinung vertreten, dass im Bundesland Hessen mit dem hessischen Ortsgerichtsgesetz alles sinnvoll und gut geregelt ist, dann können Sie mir sicherlich auch die Frage beantworten, warum es in den restlichen 15 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland diesen Formalismus nicht gibt und trotzdem alle Nachlässe vom zuständigen Amts- bzw. Nachlassgericht in anderen Bundesländern ebenso zuverlässig bearbeitet werden, wie in Hessen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Gantzert,
ich habe mich mit der Rechtslage in Hessen auseinandergesetzt und Ihnen hierzu meine rechtliche Einschätzung mitgeteilt.
Die Regelungen der anderen Bundesländer sind mir nicht bekannt und insofern kann ich hierzu auch keine Auskunft geben.
Zudem haben Sie ja auch von Frau Hofmann (SPD) eine ähnliche Antwort auf die von Ihnen gleichlautende Frage erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann