
(...) Sicherlich stellt die Umwandlung von der Rundfunkgebühr zur Haushalts- und Betriebsstättenabgabe einen kompletten Systemwechsel dar. Deshalb haben sich die Länder auch vorbehalten, schnellstmöglich zu prüfen, ob auch "die Gerechtigkeit" zwischen den Beitragszahlern und dem System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewahrt wird. (...)