Frage an Astrid Vockert von Michael P. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Vockert,
schließen Sie sich den Aussagen / Meinungen des CDU Bundestagspräsident Norbert Lammert sowie der CDU Medienexpertin und Rundfunkrätin Andrea Verpoorten an, die die neuen Rundfunkgebühren kritisieren ?
Kann ich deren Aussagen, die ich mit Überraschung und Begeisterung gelesen habe, als eine, mehr oder weniger, Meinung der CDU in Niedersachsen verstehen ?
ARD und ZDF werden von beiden Politikern zur Sparsamkeit ermahnt.
Mit den erstaunlichen Summen, die öffentliche Rundfunk- und Fernsehgesellschaften beispielsweise für Sport-Rechte zahlten, würden ebenso erstaunliche Gehälter im Sportbetrieb ermöglicht, sagte Norbert Lammert der Zeitung „Die Welt“ vom Samstag in der aktuellen Ausgabe. „Im Ergebnis trägt der Gebührenzahler zur Finanzierung von Traumgehältern bei.“ Das müsse sich dringend ändern, fordert Norbert Lammert.
CDU-Medienexpertin Andrea Verpoorten fordert darüber hinaus u.a.
• eine stärkere Kontrolle von ARD und ZDF,
• den Rundfunkstaatsvertrag in diesem Punkt zu modernisieren,
• den Haushalt auch stärker als bisher einer öffentlich-rechtlichen Kontrolle zu unterwerfen.
Die öffentlich-rechtlichen Sender müssten endlich in der Gegenwart ankommen. Wirtschaft, öffentliche und private Haushalte in Deutschland müssten seit Jahren mit stagnierenden oder sinkenden Budgets leben. Nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk beanspruche, von dieser Entwicklung ausgenommen zu werden, wird sie im Zusammenhang mit dem neuen "Rundfunkbeitrag" von ARD, ZDF und Deutschlandradio in der "Rheinischen Post" zitiert.
Auf den Internetseiten von abgerordnetenwatch.de konnte ich leider keine so kritische Haltung bei den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Parteien lesen.
Gruß
Michael Paul
Sehr geehrter Herr Paul,
Ihre Frage ist für mich nicht mir einem einfachen "Ja" oder "Nein" zu beantworten. Zunächst einmal ist festzustellen, dass vielfach die Regelungen für die Gebührenpflicht als nicht transparent und verwirrend empfunden werden. Aus diesem Grunde haben eben die Regierungschefs der Bundesländer Änderungen beschlossen, und so bringt die neue Rundfunkgebühr zumindest klare Regeln. Seit dem 1. Januar 2013 gilt: für jede Wohnung ist ein Beitrag zu entrichten, unabhängig von der Anzahl der in ihr lebenden Personen. So müssen jetzt berufstätige Kinder, die weiterhin in der Wohnung ihrer Eltern wohnen, künftig keinen gesonderten Beitrag mehr zahlen. Auch bei Studierenden, die in einer Wohngemeinschaft zusammen leben, fällt künftig nur noch ein Beitrag an.
Wichtig ist für mich, dass soziale Härten vermieden werden. Finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen beteiligen sich also künftig mit einem Drittel-Beitrag (5,99 €). Mit diesem Beitrag sollen die barrierefreien Angebote, z. B. Untertitelungen von Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter ausgebaut werden.
Sicherlich stellt die Umwandlung von der Rundfunkgebühr zur Haushalts- und Betriebsstättenabgabe einen kompletten Systemwechsel dar. Deshalb haben sich die Länder auch vorbehalten, schnellstmöglich zu prüfen, ob auch "die Gerechtigkeit" zwischen den Beitragszahlern und dem System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewahrt wird. Aus diesem Grunde wird es bereits im kommenden Jahr - 2014 - eine entsprechende Überprüfung geben.
Ich gehe davon aus, dass Sie nachvollziehen können, dass wir diese Überprüfung abwarten, um im Anschluss entsprechende Schritte einzuleiten.
Nach meiner Einschätzung ist dieses Verfahren nachvollziehbar und in sofern ergibt sich aus meiner Stellungnahme für Sie sicherlich auch, dass wir bei diesem Thema kritisch-konstruktiv am Ball bleiben.
In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben, verbleibe ich ...
... mit freundlichen Grüßen
Astrid Vockert